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Der Konflikt im Wald

Von Gabriel Egger   12.Juni 2021

In 16 Kehren führt die ehemalige Mautstraße vom Cumberland Wildpark im Gemeindegebiet von Grünau hinauf zur Kasbergalm. 1000 Höhenmeter, mit zumindest zehn Prozent Steigung, die Andreas Pfaffenbichler schon oft gefahren ist. Alleine war der Steyrer dabei selten. 20 oder 30 Gleichgesinnte habe er immer getroffen, die über das Hochberghaus wieder zurück nach Grünau geradelt sind. Es sei eben eine der "schönsten Mountainbike-Touren" im Land, wie Pfaffenbichler sagt. Sie hat nur einen großen Schönheitsfehler: Auf- und Abfahrt sind illegal.

"Öffnung muss möglich sein"

Wenn Pfaffenbichler, Mountainbike-Aktivist und Präsident des Vereins "Upmove", einen Fahrradausflug macht, dann fast immer in der Grauzone. Denn auf den allermeisten Forststraßen Österreichs ist das Radfahren verboten. Laut Paragraf 33 des Forstgesetzes, das 1975 in Kraft trat, ist zwar das Betreten der Wälder zu Erholungszwecken erlaubt, das Befahren mit Fahrrädern allerdings nicht. Nur, wo es der Grundbesitzer ausdrücklich erlaubt, darf in die Pedale getreten werden.

Auf der alten Mautstraße in Grünau, die zwar über Forststraßen erreicht wird, aber durchgehend asphaltiert ist, gibt es keine Erlaubnis. Im schlimmsten Fall drohen 750 Euro Geldstrafe und ein zivilrechtliches Verfahren. "Es funktioniert eigentlich im gesamten Alpenraum. In Bayern, Italien oder der Schweiz. Nur in Österreich, wo wir mehr als 120.000 Kilometer davon haben, ist das Befahren der Forststraßen zum überwiegenden Teil verboten", sagt der 59-Jährige.

Der Konflikt im Wald
Jagdliche und forstliche Sperrgebiete müssen von Wanderern eingehalten – aber auch korrekt beschildert werden.

Seit Jahren setzt sich Pfaffenbichler vehement für die Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker ein – vergeblich. Das Radfahren müsse endlich auch im Forstgesetz verankert werden, sagt der Steyrer. Es soll auf eigene Gefahr, im Nachrang mit allen anderen Teilnehmern, gestattet werden. "Doch es scheitert immer am Widerstand von Forst und Jagd. Naturschutz und Haftung werden dabei als Argumente vorgeschoben", sagt Pfaffenbichler. Die Fronten im Wald sind weiterhin verhärtet. Dabei wurde es in den vergangenen Jahren teilweise auch lebensgefährlich.

"Mehr Störungen, mehr Verbiss"

Erst im Jahr 2018 wurde ein 47-jähriger Jäger aus dem Innviertel zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er ein Drahtseil über einen Wanderweg gespannt hatte, um Radfahrer zu stoppen. Eine Sportlerin konnte in letzter Sekunde abbremsen.

Eine Ausnahme und nicht die Regel. Grundsätzlich seien die Konflikte zwischen Radfahrern, Wanderern und Jägerschaft in den vergangenen Jahren zurückgegangen, sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbands Oberösterreich. Das größte Konfliktpotenzial sehe er zwischen Grundeigentümern und Freizeitnutzern. Aber dennoch: Eine generelle Öffnung der Forststraßen hält Böck nicht für die richtige Entscheidung.

"Es spricht nichts dagegen, über die Öffnung von weiteren Forststraßen zu diskutieren. Aber nicht alle. Wir haben sehr viele sensible Gebiete. Der Wald ist vor allem ein Lebensraum, das darf man nicht vergessen", sagt er. An Wanderer, die auf den Wegen bleiben, seien die Wildtiere gewöhnt. Aber durch Radfahrer würden ungewohnte Stresssituationen entstehen. Die Tiere verbeißen sich in junge Baumkulturen, knabbern an Knospen und Keimlingen. Schäden, für die Förster und Jäger aufkommen müssen. "Der Jäger muss sich auch an den Abschussplan halten. Wenn das nicht funktioniert, dann drohen Strafzahlungen", sagt Böck. Er spricht sich vor allem für "mehr Dialogbereitschaft" aus – und zwar von allen Seiten.

"Der Wald ist auch Arbeitsplatz"

Felix Montecuccoli, Präsident des Verbands Land und Forst Österreich und selbst Großgrundbesitzer, vertritt eine härtere Position: Radfahrer seien eine Belastung für das Ökosystem Wald, verursachen Schäden an den Wegen, zudem seien bei Unfällen Haftungsfragen nicht geklärt. Der Wald sei nicht nur Erholungs-, sondern auch Arbeitsplatz.

Österreichs Naturfreunde haben mit der Kampagne "Freie Fahrt", die auf die Öffnung der Forststraßen abzielt, zuletzt 35.000 Unterschriften gesammelt. Auch der Alpenverein hat sich dieser Forderung angeschlossen. "Wir hätten gerne mehr geöffnete Forststraßen. Aber dafür braucht es eine gesetzliche Verankerung", sagt Thomas Poltura, Landesvorstand des Alpenvereins. Konflikte im Waldgebiet, an denen Wanderer beteiligt sind, gebe es nur noch selten. "99 Prozent der Wanderer wollen auf markierten Wegen gehen. Sie sind das beste Lenkungsmittel", sagt Poltura. Forstliche Sperrgebiete müssten akzeptiert werden. "Dafür ist es aber auch notwendig, die Schilder korrekt zu beschriften und Hinweise auf eine Sperre schon beim Ausgangspunkt der Wanderung anzubringen", sagt er.

Freie Fahrt?

Für die Sportart „Mountainbiken“ geht es seit Jahren steil bergauf. Mehr als 800.000 Mountainbiker gibt es mittlerweile in Österreich. Nicht zuletzt durch die elektrische Unterstützung (E-Bikes) ist das Radfahren auch zu einem wichtigen Tourismusfaktor geworden. Freie Fahrt gibt es allerdings nicht (überall).
Rund 30.000 von mehr als 120.000 Kilometern Forststraßen dürfen in Österreich legal befahren werden.
Das österreichische Forstgesetz von 1975 sieht vor, dass Radfahren im Wald nur unter ausdrücklicher Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet ist. In der Dämmerung und in der Nacht sollte wegen der Tiere grundsätzlich darauf verzichtet werden. Wanderwege dürfen nicht befahren werden.

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