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Wohnbeihilfe sank seit 2017 um elf Millionen Euro

12.September 2020

Das Land Oberösterreich hat im Vorjahr insgesamt 52 Millionen Euro Wohnbeihilfe an 25.193 Haushalte ausgezahlt. 2017 waren es 62,7 Millionen Euro für 31.118 Haushalte gewesen. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der SPÖ durch den zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) hervor. Der Wohnbaureferent hat in den vergangenen Jahren die Wohnbeihilfe reformiert und die Zugangskriterien verschärft.

In zwei Jahren mit stark steigenden Mieten sei die Wohnbeihilfe um rund elf Millionen Euro gesunken, seit 2011 jedes Jahr um drei bis vier Millionen, kritisiert SP-Klubvorsitzender Christian Makor. Haimbuchner hingegen betont: "Die Reform der Wohnbeihilfe kommt Oberösterreichern zugute."

Der Freiheitliche rechnet vor, dass der Anteil von Wohnbeihilfebeziehern aus Drittstaaten seit 2017 von mehr als zehn auf 3,3 Prozent gesunken sei (in absoluten Zahlen von 3188 auf 822). Wohnbeihilfe bekommt nur noch, wer fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhältig war, 54 Monate steuerpflichtige Einkünfte erwirtschaftet hat und Deutschkenntnisse auf A2-Niveau vorweist.

Makor sagt jedoch: "Die falschen Kürzungen" bei der Wohnbeihilfe würden allen Mietern schaden. Die Zahl der Alleinerzieher, die Wohnbeihilfe beziehen, sei unter anderem wegen der nunmehrigen Anrechnung von Alimenten seit 2017 von 6600 auf 5505 gesunken. "Wohnbeihilfe haben oder nicht haben, macht im Jahr einen Unterschied von etwa 2500 Euro aus, das ist für viele existenzbedrohend", sagt Makor. Auch Studenten sieht er als besonders starke Verlierer. 260 Studierende mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze haben 2017 Wohnbeihilfe bezogen – 2019 waren es 168.

Haimbuchner kontert: "Im Jahr 2019 gaben wir 52 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe aus. Insgesamt profitierten davon mehr als 25.000 Haushalte, die durchschnittlich 172 Euro Wohnbeihilfe pro Monat erhielten. Da es wegen der strengeren Kriterien nun einen finanziellen Spielraum gab, konnten wir mit den frei gewordenen Mitteln die Wohnbeihilfe ab 1. Jänner 2020 erhöhen." Man gehe im Sinne aller steuerzahlenden Leistungsträger, gleich welcher Herkunft, vor. (az)

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29. März 2024