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"Wo Ziviltechniker drauf steht, soll auch Ziviltechniker drinnen sein"

26. September 2020, 00:04 Uhr
"Wo Ziviltechniker drauf steht, soll auch Ziviltechniker drinnen sein"
Rudolf Wernly, Oberösterreichs Kammerpräsident der Ziviltechniker Bild: Weihbold

Kammerpräsident Wernly sieht den Berufsstand wegen Gesetzesnovelle bedroht.

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss in Österreich das Berufsgesetz der Ziviltechniker geändert werden. Durch den in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf sieht die Kammer der Ziviltechniker aber ihren Berufsstand gefährdet. "Es ist ein Entwurf, der leider unseren Stand aushöhlt", sagt ZTG-Kammerpräsident Rudolf Wernly.

Das Berufsgesetz der Ziviltechniker ist durchaus als "eine österreichische Spezialität zu sehen, die sich aber bewährt hat", sagt Wernly. In der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurde 1860 – also vor 160 Jahren – der freie Beruf des Ziviltechnikers inklusive Beurkundungsrecht eingeführt, um die öffentliche Verwaltung bei ziviltechnischen Aufgaben und Dienstleistungen zu entlasten. Ziviltechniker sind heute unter anderem als Planer, Berater, Prüfer/Gutachter, Aufsichts- und Überwachungsorgane und als kommerzielle und organisatorische Abwickler von Projekten aktiv. Sie können Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts wie etwa Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörde vertreten.

Dieses Berufsgesetz der Ziviltechniker verstößt aber laut EuGH-Urteil gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Die Bedeutung hochqualifizierter, unabhängiger Experten für die Gesellschaft sei von der EU-Kommission und dem Gesetzgeber offenbar nicht erkannt worden, hieß es dazu schon Ende August in einer gemeinsamen Stellungnahme aller Länder-Ziviltechnikerkammern.

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass künftig nur 50 Prozent des Kapitals von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften gehalten werden müssen. Außerdem soll mit der Novelle die Möglichkeit geschaffen werden, dass Ziviltechniker künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden, um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben.

Der Gesetzesentwurf enthalte aber laut Wernly Umgehungsmöglichkeiten. Der Kammervertreter hat die Befürchtung, dass durch Unternehmensverschachtelungen der Anteil von Ziviltechnikern an Ziviltechnikergesellschaften unter 50 Prozent sinken könnte. Außerdem sei durch die mögliche Beteiligung von ausführenden Unternehmen, etwa Bauunternehmen, an Ziviltechnikergesellschaften die Unabhängigkeit gefährdet.

Die Ziviltechniker-Berufsvertretung drängt den Gesetzgeber, die geplante Novelle abzuändern: "Wo Ziviltechniker drauf steht, soll auch Ziviltechniker drinnen sein", sagt Wernly. "Wir wehren uns auch nicht dagegen, dass es interdisziplinäre Gesellschaften gibt. Das hat durchaus seine Berechtigung. Aber die soll nicht Ziviltechnikergesellschaft heißen."

In Oberösterreich gibt es laut Wernly 900 Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis, insgesamt sind es 1200. (viel)

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