Wien erleichtert heuer Zugang zu Gemeindebauten
Derzeit gebe es mehr Angebot als Nachfrage bei kleinen Gemeindewohnungen.
Um in Wien die Möglichkeit einer geförderten Wohnung in Anspruch nehmen zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen wie etwa Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz Wien und eine Einkommensobergrenze. Für Gemeindewohnungen muss darüber hinaus ein "begründeter Wohnbedarf" bestehen. Das ist etwa der Fall, wenn man "Jungwiener" oder alleinerziehend ist, es einen "Überbelag" beispielsweise durch Nachwuchs oder einen "krankheitsbedingten Wohnbedarf" gibt.
Laut Gaal wird diese Schranke nun bei den Gemeindewohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen (25 bis 45 Quadratmeter bzw. 46 bis 65 Quadratmeter) aufgehoben – und zwar befristet für Vergaben im Jahr 2021. Interessierte können in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen. Findet man eine passende Bleibe, wird diese – wie bei allen Gemeindewohnungen – unbefristet vergeben.