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Wie Konflikte rund um das Bauen ausgeräumt werden

17.April 2021

Rund um das Bauen oder auch Kaufen von Häusern oder Wohnungen treten immer wieder Probleme auf. "In den meisten Fällen ist erfreulicherweise eine außergerichtliche Lösung mit den Unternehmern möglich", heißt es seitens der Konsumentenschützer in Oberösterreich. Zwei Beispiele, in denen ein positiver Ausgang folgte:

Da der Keller seines Hauses extrem feucht war, wurde ein Innviertler im Internet auf ein Angebot aufmerksam. Demnach würde ein unabhängiger Sachverständiger den Keller begutachten und eine objektive Einschätzung abgeben. Der Experte wurde gerufen, kam, führte Messungen durch und empfahl dringend eine Sanierung. Er hatte auch gleich einen Vertrag einer Firma zur Hand und Herr Z. unterschrieb diesen noch daheim im Keller. Gespräche innerhalb der Familie und mit Kollegen machten ihn aber unsicher. Nach einer AK-Rechtsberatung erklärte er seinen Rücktritt vom Vertrag. Das Unternehmen akzeptierte diesen schlussendlich, weil der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume zustande kam, und stornierte den Vertrag. Herr Z. konnte in Ruhe mehrere Fachmeinungen und Angebote einholen und ersparte sich unüberlegte 16.400 Euro.

In einem anderen Fall bemerkte das junge Ehepaar H. aus dem Bezirk Perg einen massiven Feuchtigkeitsschaden an der Außenfassade seines Fertigteilhauses, da Risse und starke Verfärbungen auftraten. Die Baufirma behauptete, dass die Konsumenten selbst für den Schaden verantwortlich seien, und zwar wegen einer nicht sachgerecht montierten Außenbeleuchtung. Sie wollte nur ein Drittel der Sanierungskosten übernehmen. Mithilfe des Sachverständigen-Kostenzuschusses durch die AK wurde nach dem Öffnen der Fassade durch den Sachverständigen festgestellt, dass ein Riss des Kantenschutzwinkels für den Schaden verantwortlich und in der Folge auch massiver Ameisenbefall gegeben war.

Das Happy End

Familie H. einigte sich mit der Firma darauf, die Sanierungskosten zu teilen, da die gesamte Westfassade neu gestrichen werden musste und bei dieser aufgrund des Alters des Hauses eine zeitnahe Sanierung sowieso erforderlich gewesen wäre. Die Firma übernahm schlussendlich 9000 Euro der tatsächlich angefallenen Kosten, zudem wurde die vom Sachverständigen empfohlene Sanierung sachgerecht vorgenommen.

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25. April 2024