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"Wegen jeder Gartenhütte zum Amt zu gehen, ist den Bürgern nicht zumutbar"

05. Dezember 2020, 00:04 Uhr
"Wegen jeder Gartenhütte zum Amt zu gehen, ist den Bürgern nicht zumutbar"
Bis zu 15 Quadratmeter Größe ohne Amtsgang bald erlaubt. Bild: colourbox.de

Deregulierungen, Beschleunigung von Verfahren und mehr Rechtssicherheit – geht es nach dem zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP), sind das die Eckpfeiler bei der geplanten Novellierung des Baurechts in Oberösterreich.

Auszüge aus dem Programm, das laut Karlheinz Petermandl, Leiter der Gruppe Baurecht, 130 Punkte umfasst:

"Es ist den Bürgern nicht zumutbar, wegen jeder Gartenhütte, jedem Schutzdach oder Carport zum Gemeindeamt gehen zu müssen und für diese Anzeige auch noch Abgaben zu leisten", sagte Haimbuchner. So soll nun in Baulandgebieten der Bau von Gartenhütten, die keine 15 Quadratmeter groß sind, künftig nicht mehr anzeigepflichtig sein. Dies soll ebenso für bis zu 50 Quadratmeter große Swimmingpools gelten. Dadurch werde der Verwaltungsaufwand reduziert, Bürger sparen sich 30 Euro an Verfahrenskosten.

Zudem sollen neue Regeln das Problem "Schwarzbauten" entschärfen und die Bürgermeister vor Amtsmissbrauchsverfahren "schützen". Haimbuchner nannte als Beispiel eine ältere Dame, die seit Jahren in ihrem Haus wohne. Sie habe plötzlich Post vom Anwalt der neuen Nachbarn bekommen. Darin werde gerügt, dass der vor Jahren ohne Genehmigung zugebaute Wintergarten zu nah an der Grundstücksgrenze stehe und der gesetzlich erforderliche Drei-Meter-Abstand nicht eingehalten werde. "Der Bürgermeister würde einen Amtsmissbrauch begehen, würde er keinen Abrissbescheid erlassen", sagte Haimbuchner.

Anstelle einer derart drastischen Maßnahme sollen solche Mängel künftig "rechtlich sanierbar" sein – wenn die umstrittene Bauabweichung schon seit 40 Jahren bestehe und für das Gebäude grundsätzlich eine Bewilligung vorliege.

Auch ökologische Aspekte würden in der Novelle berücksichtigt: Wenn etwa ein Haus eine Gebäudedämmung erhalte, könne der Drei-Meter-Abstand zum Nachbarn "ein paar Zentimeter weniger werden."

Einzug halten soll auch der digitale Bauakt, dann müsse der Antragsteller nur noch eine Papierversion des Akts vorlegen. Auch müssen die Antragsteller nicht mehr Grundbuchauszug und dergleichen vorlegen: "Diese Informationen können sich Gemeinden relativ einfach aus den digitalen Registern holen", sagte Haimbuchner. Fest hält er an Bauverhandlungen, außer "die Sachlage ist so klar" – oder eben in Pandemiezeiten.

Kritik gibt es von der grünen Landtagsabgeordneten Uli Böker: "Einige gute Ansätze machen noch keine gute Novelle. Die Ausweitung bewilligungs- und anzeigefreier Bauvorhaben sowie eine Bewertungsabschwächung beim Orts- und Landschaftsbild sind Türöffner für eine Bau-Unkultur. Es droht, dass unser Lebensraum quasi zugehüttelt wird." VP-Wohnbausprecher Wolfgang Hattmannsdorfer begrüßt dagegen den Bürokratieabbau. (viel)

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