Studie zeigt Unwissenheit bei Bestellerprinzip
WIEN. Seit 1. Juli ist das Bestellerprinzip in Kraft. Es besagt, dass die Kosten für einen Makler von der Partei, die ihn zuerst beauftragt, zu begleichen sind.
In der Praxis waren das bisher die Vermieter, diese müssen nun auch dafür aufkommen. Den Mietern dürfen die Kosten nicht verrechnet werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro.
Eine repräsentative Studie von Marketagent mit 1000 Befragten im Auftrag von Weinrauch Rechtsanwälte zeigt nun, dass es um das Wissen über die neue Regelung schlecht bestellt ist. So gehen 70 Prozent der Österreicher fälschlicherweise davon aus, dass das Bestellerprinzip auch den Immobilienverkauf betreffen würde. Nur 5,7 Prozent erkannten richtig, dass es ausschließlich Mieter und Vermieter betrifft – je nachdem, wer den Makler beauftragt.
"Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes haben wir festgestellt, dass bei vielen unserer Klienten offensichtlich Missverständnisse zum § 17a Maklergesetz vorhanden sind", sagt Roland Weinrauch, Gründer der Wiener Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte. Diese Erfahrung wird von der Studie untermauert: Nur 22 Prozent der Österreicher gaben an, sich hinsichtlich des Bestellerprinzips sehr gut beziehungsweise eher gut informiert zu fühlen. 16,1 Prozent haben von der Regelung noch nie etwas gehört.