Rechtsgutachten: Wer beim Energieausweis trickst, ist haftbar
Vorsicht bei Lockangeboten: Wie der Energie-Typenschein erstellt werden muss.
Wer sein Auto anmelden möchte, braucht einen Typenschein. Wer ein Haus neu baut, umbaut, saniert und verkaufen oder vermieten will, muss einen Energie-Typenschein, also den Energieausweis erstellen lassen. Das ist in Oberösterreich seit dem Jahr 2009 gesetzlich geregelt. Weil das Dokument zehn Jahre Gültigkeit hat, ist die Nachfrage nach einer Erneuerung des Gütesiegels derzeit entsprechend groß. Vorsicht ist aber geboten – vor allem bei so manchem "Billigangebot", wie eine neue Rechtsstudie zeigt.
"Dringende Energieausweise ohne Besichtigung möglich." Oder: "Energieausweise günstig und schnell um nur 60 Euro " – besteht bei derartigen Angeboten tatsächlich rechtliche Sicherheit? Dieser Frage ging die IfEA Institut für Energieausweis GmbH mit Geschäftsführer Friedrich Mühlener nach. Das Tochterunternehmen der Energie AG ließ vom Wiener Rechtsexperten Alfred Popper ein umfassendes Gutachten erstellen. Die Erkenntnis, so Mühlener: "Die Energieeffizienz von Gebäuden wird immer wichtiger. Dennoch sind Energieausweise oft mangelhaft erstellt. Es können Haftungen für den Ersteller des Energieausweises, Immobilienmakler, Verkäufer oder Vermieter schlagend werden."
Die Richtlinien
So verschärfte die aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie die Sorgfalt bei der Ausstellung der Energieausweise. Laut Popper handelt ein Gutachter rechtswidrig, wenn er keinen Lokalaugenschein beim betreffenden Gebäude durchführt. Auch aufgrund eines Vorgutachtens alleine darf ein Energieausweis nicht aktualisiert werden. "Es muss an Ort und Stelle geprüft werden, ob es in den vergangenen zehn Jahren technische, bauliche oder sonstige Änderungen gegeben hat", sagt Mühlener. Die IfEA stellt jährlich etwa 1000 Energieausweise aus, für ein Einfamilienhaus kostet dieser rund 500 Euro.
Der Energieausweis für Wohngebäude stellt die vier wichtigsten Kennzahlen grafisch dar: den Heizwärmebedarf des Gebäudes, den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen, die dem Energiebedarf zugerechnet werden, und den Gesamtenergieeffizienzfaktor, der die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen beschreibt. Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude.
Erstellt werden Energieausweise von qualifizierten und befugten Personen, das sind Architekten, Baumeister, technische Büros für Haustechnik und/oder Bauphysik und Installationsunternehmen.
... und so wird der Energieausweis zum Kostenfaktor und -treiber, genauso wie unzählige andere regelmäßig vorgeschriebene Überprüfungen.
Insbesondere in Wohngebäuden sind 10 Jahre bis zur Neuausstellungspflicht ein zu kurzer Zeitraum. Meist werden erst mit 25-30 oder mehr Jahren gröbere Sanierungen vorgenommen, die das Ergebnis des Energieausweises (positiv) beeinflussen.
Während eine Plakette (so wie am Elektrogerät) mit einer Einstufung in einer Skala A+++ - G) noch verständlich ist, häufen sich am Energieausweis Fachkauderwelsch an, der wohl die wenigsten interessiert und auch oft nicht verstanden wird.
Während man den kleinen Vermieter mit Vorlagepflicht des Energieausweises zwickt und abstraft, gibt es größere Wohnbauunternehmen (GWG, WAG...), die in ihren Angeboten grundsätzlich keine Angaben zum Energieausweis machen.
Die sind wohl gleicher.