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Räumungsklagen nach Mietausfällen: Corona-Welle oder Panikmache?

Von Alexander Zens,  17. April 2021 09:50 Uhr

WIEN/LINZ. Die Mietstundungen sind ausgelaufen – die Coronakrise belastet Mieter und Vermieter.

Mieter, die wegen der Coronakrise in Schwierigkeiten gerieten, mussten ihre Wohnungsmieten zwischen April und Juni 2020 nicht an die Vermieter bezahlen. Diese Stundung ist laut Gesetz mit Ende März 2021 ausgelaufen. Nun läuft eine öffentliche Debatte über eine mögliche Klagswelle. Doch das Justizministerium ruft in Erinnerung, dass Betroffene "hinsichtlich dieser gestundeten Rückstände bis 30. Juni 2022 vor Delogierung geschützt sind". Denn die Frist, innerhalb der keine Räumungsklage