Räumpflicht, Dachlawinen: Was Hausbesitzer beachten müssen

LINZ. Ein Schild reicht nicht – bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten drohen Zahlungen
Schneefall und Glatteis sind im Winter ein Problem und für Haus- bzw. Autobesitzer mit Pflichten verbunden. Bei Verstößen drohen Strafen. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
? Welche Pflichten treffen Hausbesitzer? Gehsteige und -wege sind zwischen 6 und 22 Uhr vom Schnee freizuhalten. Bei Glatteisgefahr bestehen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Streu- bzw. Salz-Pflichten. "Diese treffen den Eigentümer der Liegenschaft. Er kann aber auch jemand anderen mit der Aufgabe betrauen", sagt Thomas