"Probleme mit Mietnomaden und Messies"
Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes plädiert für kürzere Verfahren bei Mietzins- und Räumungsklagen.
LINZ. "Es gibt nicht nur schutzbedürftige Mieter und ‚böse’ Vermieter", sagt Simon Spendlingwimmer. Ganz im Gegenteil hätten Vermieter oft mit sogenannten Mietnomaden zu tun, die von einer Mietwohnung in die andere zögen, ohne den Vorsatz zu haben, den Mietzins zu entrichten, so der Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes Linz (ÖHGB).
Besonders schlimm sei es einer Vermieterin aus dem Großraum Linz (Name der Redaktion bekannt) ergangen, die eine Wohnung in ihrem Haus (Baujahr 1879) an eine Frau mit sogenanntem Messie-Syndrom vermietete. Die Wohnung sei vollkommen vermüllt gewesen, man habe sogar den Kammerjäger gebraucht. Bis man die Delogierungsklage gegen die Mieterin durchgebracht habe, seien Monate vergangen.
Spendlingwimmer fordert schnellere Verfahren bei Mietzins- und Räumungsklagen: Diese würden bis zu einem Jahr dauern und sollten auf maximal drei Monate verkürzt werden. Andernfalls würden dem Vermieter hohe Kosten entstehen, weil er die Wohnung nicht neu vermieten könne und die Betriebskosten weiterlaufen.
"Wir haben es mit zwei bis drei ‚Messie‘-Fällen pro Jahr zu tun", sagt Nicole Hager-Wildenrotter, die Landes-Geschäftsführerin der Mietervereinigung. "In solchen Fällen arbeiten wir mit Sozialeinrichtungen zusammen, um die Mieter zu betreuen und die Wohnung wieder sauber zu bekommen." Auch das Gespräch mit dem Vermieter werde gesucht. Die Mietervereinigung könne natürlich nur in solchen Fällen eingreifen, in denen die Betroffenen auch Mitglied seien, so die Geschäftsführerin.
Mit Mietnomaden gebe es keine Erfahrungen: Pro Jahr habe die Mietervereinigung mit rund 25 Mietzins- und Räumungsklagen zu tun, die Zahlungsunfähigkeit sei oft unverschuldet. In diesen Fällen werde ein Zahlungsplan erstellt und gemeinsam mit dem Vermieter versucht, die Delogierung abzuwenden.
Nicht das Baujahr entscheidend
Hager-Wildenrotter und Spendlingwimmer sind sich einig: Bei der Mehrheit der Mietverhältnisse gebe es keine Probleme. Es sei aber wichtig, gegen "schwarze Schafe eher vorgehen zu können", sagt Spendlingwimmer. Dann würden auch mehr Eigentümer ihre Wohnungen vermieten. Der Haus- und Grundbesitzerbund kritisiert zudem, dass Eigentümer alter Häuser, die vor 1953 errichtet wurden, benachteiligt werden: Sie fallen in den Vollanwendungsbereich des Mietgesetzes und sind etwa bei der Festlegung des Mietzinses eingeschränkt. Ob ein Objekt unter den Vollanwendungsbereich fällt, solle aber nicht vom Alter des Objekts, sondern von dessen Zustand abhängen: Bei höherem Standard solle eine freiere und höhere Festsetzung des Mietzinses möglich sein.
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