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Neues Gutachten befeuert Streit um Wohnbeihilfe für Nicht-EU-Bürger

07.Dezember 2019

Der Streit um die Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige in Oberösterreich geht in eine neue Runde. Betroffen sind bisher rund 700 Personen. Diese bekommen keine Wohnbeihilfe, weil das Land 2018 den Zugang verschärfte. Seither müssen Nicht-EU-Bürger fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhältig sein und 54 Monate einer einkommensteuerrelevanten Erwerbstätigkeit nachgegangen sein (dazu gehört Arbeit, aber etwa auch Arbeitslosigkeit, wenn man schon ins System eingezahlt hat) sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 vorweisen.

Daran gab es viel Kritik wegen möglicher Diskriminierung und EU-Rechtswidrigkeit. 16 Klagen wurden eingebracht. Im Sommer hat das Land ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Linz verloren. Derzeit läuft die Berufung.

Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) bringt nun ein Gutachten ein. Es wurde vom Wiener Universitätsprofessor und Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal verfasst.

"Die oberösterreichische Regelung ist europarechtskonform", sagt Mazal. Die Wohnbeihilfe sei keine Kernleistung im Sinne der europäischen Richtlinien, sondern eine Förderung. Darum könnten zusätzlich Integrationserfordernisse verlangt werden. Die Absicherung von Wohnbedarf sei im Wege des Sozialhilferechts geregelt, wird argumentiert. Die Wohnbeihilfe ist Teil des Wohnbauförderungsbudgets.

Haimbuchner sagt, man könne und dürfe Drittstaatsangehörige anders behandeln: "Funktioniert Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt nicht, entsteht eine Situation, welche Nährboden für Parallelgesellschaften und Enttäuschungen ist." Um dem entgegenzuwirken, sei der Spracherwerb ein wichtiges Instrument. Das sei auch im Sinne des Integrationsleitbildes des Landes, das einstimmig beschlossen worden sei.

Heftige Kritik kommt von SPÖ und Grünen, die Änderungen anstreben. Mit dem Gutachten werde Haimbuchner seine Wohnbeihilfe-Novelle "nicht reinwaschen können", sagt SP-Integrationssprecherin Roswitha Bauer. Die Volksanwaltschaft und die Fachleute der Organisation Migrare hätten "ausdrücklich auf mehrfache Diskriminierungen hingewiesen" – von zu hohen Anforderungen für Mütter mit Kindererziehungszeiten bis hin zu Menschen mit Beeinträchtigungen.

Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) spricht von "unzulässiger Diskriminierung von langfristig aufhältigen Drittstaatsangehörigen und Konventionsflüchtlingen". In einem Gutachten des Linzer Juristen Christopher Frank vom März 2019 werde Wohnen als "Kernleistung der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe" bezeichnet. Die Verschärfung widerspreche EU-Richtlinien. Anschober sieht eine "ideologisch motivierte Bösartigkeit", die viele in eine noch stärkere Armutsgefährdung gebracht habe.

Teilweise korrigiert wurde die 2018 eingeführte Novelle jüngst. Für Bezieher einer Alters- oder Invaliditätspension wurde die Verpflichtung zum Nachweis des Einkommens und der Deutschprüfung gestrichen. (az)

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