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Neue Wohnbau-Regeln: Mehr Kaufoptionen

27. April 2019, 00:04 Uhr
Neue Wohnbau-Regeln: Mehr Kaufoptionen
Mehr Optionen bei Mietkaufwohnungen: Mieter können bereits nach fünf Jahren ihre Wohnung kaufen. Bild: Colourbox

LINZ. Kosten für Dienstautos bei 40.000 Euro begrenzt – Oberösterreich diente bei Novelle als Vorbild für den Bund.

Die Bundesregierung novelliert das Gesetz, das die gemeinnützige Wohnungswirtschaft regelt. Der Entwurf für das neue WGG ist, wie berichtet, in Begutachtung, noch vor Sommer soll es einen Beschluss im Parlament geben.

"Sicherheit und Schutz" seien neben dem leistbaren Wohnen die zentralen Elemente der Gesetzesänderung, sagte Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Der FP-Bautensprecher im Parlament, Philipp Schrangl, betonte, dass in weiten Teilen das "Modell Haimbuchner" aus Oberösterreich in das Gesetz eingeflossen sei.

VP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer strich in einer Aussendung hervor, dass es darum gehe, den Erwerb von Eigentum vor allem für junge Familien zu unterstützen. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Detail:

Keine Vermittlung über Airbnb

Wohnungsvergabe: Migranten sollen nur noch Anspruch auf eine gemeinnützige Wohnung haben, wenn sie sich fünf Jahre in Österreich legal aufhalten und ein Integrationszeugnis des Integrationsfonds vorweisen können.

Diese Regelung gibt es schon in Oberösterreichs Wohnbauförderung.

Opfer von Gewalt, also besonders Frauen, sollen bei der Wohnungsvergabe vorgereiht werden.

Wohnungskauf: Es wird mehr Optionen bei Mietkaufwohnungen geben. Mieter können dann nicht erst nach zehn Jahren ihre Wohnung kaufen, sondern schon nach fünf Jahren. Die Option gibt es dann bis ins 20. Jahr. Um die Selbstnutzung und die Preisentwicklung zu dämpfen, dürfen solche Wohnungen 15 Jahre ab Erwerb nur zum Richtwert, statt bisher frei, vermietet werden.

Mietverträge: Befristungen werden grundsätzlich abgeschafft, außer bei Heimen. Gemeinnützige Wohnungen dürfen nicht mehr über Plattformen wie Airbnb vermittelt werden.

Vorstandsgagen: Die Gehälter und Bezüge von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern von gemeinnützigen Bauträgern werden an die Vertragsschablonen-Verordnung angepasst, die auch für staatliche Beteiligungen gilt. Das hatte der Rechnungshof gefordert. Ob die Gehälter dadurch steigen oder sinken, wurde von den Politikern bisher offengelassen. Es gehe darum, klare Regeln zu schaffen. Im Wesentlichen werde sich nichts ändern, hieß es. Derzeit ist das Gehalt mit rund 10.000 Euro brutto im Monat gedeckelt, jedoch kommen viele Manager mit Zulagen und weiteren Tätigkeiten deutlich darüber.

Eine neue Begrenzung gibt es bei Dienstautos: Diese dürfen nicht mehr als 40.000 Euro kosten (Luxus-Tangente). Wer etwas Teureres will, muss selbst draufzahlen.

Spekulation: Um zu verhindern, dass Sozialwohnungen von privaten Investoren aus dem gemeinnützigen Kreislauf gezogen werden, gibt es künftig strengere Genehmigungspflichten bei Wohnungsverkäufen und die Möglichkeit, einen Regierungskommissär in ein Unternehmen zu schicken. Das kann bis zum Entzug der Eigentümerschaft gehen. (az)

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