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Neue Regeln beim Neubau: E-Mobilität steht im Fokus

Von OÖN   18.Juli 2020

Die Landesregierung hat diese Woche die Novelle der oberösterreichischen Bautechnikverordnung beschlossen: Im Fokus stehen Vereinfachungen im Brandschutz, die Stärkung der Leitungsinfrastruktur für Ladestationen und die Umsetzung der Gebäuderichtlinie hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz.

So kommt es etwa zu einer Klarstellung bei den Ladepunkten und deren Mindestleistung für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Betriebsgebäuden: 11 kW bei Nicht-Wohngebäuden sowie 3,7 kW bei Wohngebäuden. Ziel sei es, die Ladekapazitäten an die tatsächliche energietechnische Zweckmäßigkeit anzupassen, wie es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner heißt: Für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) wird, analog der Regelungen für Nicht-Wohngebäude, eine Pflicht zu Leerverrohrungen bzw. Kabeltrassen für Elektrokabel vorgegeben. Nicht vorgesehen ist die Errichtung von Ladepunkten.

Balkontür aus Sicherheitsglas

Für Hausbauer relevant ist eine Änderung bei den Qualitätsanforderungen für Außentüren aus Glas, die in den Außenbereich führen. Bei Balkon- und Terrassentüren gibt es keine Ausnahmetatbestände mehr, sie müssen ausschließlich aus Sicherheitsglas gefertigt sein. Eine Anpassung gibt es auch bei der Bezugsgröße für die Berechnung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Waschplätzen und Service- bzw. Reparaturständen von Kfz-Werkstätten und Tankstellen mit Service. Die bestehende Regelung habe sich in der Praxis als überschießend erwiesen. Künftig muss es nicht mehr mindestens fünf, sondern nur noch mindestens zwei Stellplätze geben. Das soll Bauland und Baukosten sparen, heißt es.

"Ziel ist es, Regeln so zu fassen, dass sie sinnvoll und anwendbar sind", sagt Haimbuchner. Wichtig sei das Vermeiden von Kostentreibern und Doppelgleisigkeiten. Mit dem Mehr an Ladestationen habe man einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

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