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Mietendeckel-Aus bringt 40.000 Berlinern Probleme

24. April 2021, 00:04 Uhr
Mietendeckel-Aus bringt 40.000 Berlinern Probleme
Mietendeckel in Berlin wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Bild: APA

BERLIN. ach dem Aus für den Mietendeckel in der deutschen Bundeshauptstadt rechnet der Berliner Senat mit zehntausenden Haushalten, die möglicherweise wegen Nachzahlungen abgesenkter Mieten finanziell unterstützt werden müssen.

"Insgesamt gehen wir von rund 40.000 Berlinern aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten", heißt es in einer Schätzung aus dem Senat für Stadtentwicklung und Wohnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung für nichtig erklärt. Der Berliner Senat nimmt an, dass für insgesamt 340.000 Mieterhaushalte im November 2020 die Miete abgesenkt wurde. Pauschal sei davon auszugehen, dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerate, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen, zitierte die "Welt am Sonntag" aus der Senatsschätzung.

Dazu kommen Mieter, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhungsankündigung erhalten haben. Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte. Der Senat schätzt die Zahl dieser so genannten "Schattenmieten"-Verträge auf 57.000. "Wenn man ebenfalls davon ausgeht, dass zehn Prozent derer, die eine Schattenmietvereinbarung getroffen haben, finanzielle Unterstützung benötigen, beträfe das rund 5700 Mietverhältnisse".

Insgesamt wären also etwa 40.000 Haushalte betroffen. Der Mietendeckel sah unter anderem vor, dass Mieten, die den Wert in einer festgelegten Preistabelle um mehr als 20 Prozent überschreiten, abgesenkt werden müssten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer vorige Woche veröffentlichten Entscheidung das Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetzgebungsbefugnis liege hier nicht beim Land, hieß es in der Begründung.

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