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Mieten-Stundungen bis Ende März verlängert

Von Alexander Zens   12.Dezember 2020

Die Bundesregierung hat im Frühjahr Mieten-Stundungen beschlossen. Wohnungsmieter, die aufgrund der Corona-Krise im Zeitraum von 1. April bis 30. Juni ihre Miete nicht zahlen konnten, sollten diese inklusive vier Prozent Zinsen erst bis 31. Dezember an den Vermieter nachzahlen müssen.

In der Nationalratssitzung diese Woche wurde die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert.

Dieser Schritt sei wichtig und notwendig, sagt Nicole Hager-Wildenrotter, Geschäftsführerin der Mietervereinigung Oberösterreich. Die Verlängerung nehme Mietern vor Weihnachten und Jahreswechsel in einer angespannten Situation Druck. "Dennoch sehen wir die Regelung bei Weitem nicht ausreichend", sagt Hager-Wildenrotter. Die Verlängerung der Stundung betreffe nur die erwähnten Monate, "es ist nach unserer Erfahrung nicht davon auszugehen, dass sich in den Monaten ab Juli die Zahlungsschwierigkeiten bei all den Betroffenen spürbar vermindert hätten. Wir befürchten, dass das Problem in vielen Fällen damit nicht aufgehoben, sondern bloß aufgeschoben wird." Hager-Wildenrotter spricht sich für die Einführung eines aus Steuergeld gespeisten Fonds für Mieter in Zahlungsnot aus, um Klagswellen und drohende Obdachlosigkeit zu verhindern – ein staatlicher Corona-Hilfstopf, wie es ihn für andere Bereiche auch gebe.

Simon Spendlingwimmer, Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes Linz, kritisiert die Stundungen: "Die Regelungen bringen viel mehr Probleme als Lösungen." Es sei nur eine kleine Zahl von Menschen betroffen. Die meisten Mieter hätten Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen wie Kurzarbeitsregelung, AMS-Ansprüche, Grundsicherung und erhöhte Wohnbeihilfe – es gebe daher keinen Grund, für eine voll in Gebrauch befindliche Wohnung die Mietzahlungen auszusetzen. "Betriebskosten und Instandhaltungskosten laufen weiter und sind vom Vermieter zu finanzieren." Wenn ein Mieter bereits jetzt zahlungsunfähig sei, werde er es auch nachher sein, sagt Spendlingwimmer.

Ebenfalls festgelegt wurde im Nationalrat, dass Delogierungen aufgrund nicht bezahlter Mieten aus diesem Zeitraum bis Mitte 2022 aufgeschoben werden.

Ein Kündigungsaufschub bzw. eine Stundung der Wohnungsmiete ist rechtmäßig, wenn die Nichtbezahlung der Wohnungsmiete nachweisbar auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist.

Hier setzt weitere Kritik Spendlingwimmers an: Da eine Unterscheidung nur schwer möglich sei, "gehen wir davon aus, dass wegen der notwendigen gerichtlichen Klärungen auf die bereits jetzt überlasteten Gerichte in den kommenden Jahren eine Welle entsprechender Verfahren zukommen wird."

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