Immo-Kredite: Rufe nach weiteren Lockerungen

WIEN. Ab 1. April kommt es in Österreich zu leichten Lockerungen bei der Wohnbaukredit-Vergabe.
Bestehende Eigenheime und Zuschüsse der öffentlichen Hand können wieder weitgehend als Eigenmittel angerechnet werden. Das hilft beispielsweise Familien, die in einer kleineren Wohnung leben und eine Zwischenfinanzierung für den Kauf einer künftig größeren Wohnung oder für den Bau eines Hauses brauchen. Die Verordnung geht auf Beschlüsse des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) zurück, dem das Finanzministerium, die Finanzmarktaufsicht, die Nationalbank und der Fiskalrat angehören.
Bankenvertretern gehen die Lockerungen nicht weit genug. Und auch Finanzminister Magnus Brunner (VP) sieht zwar "positive Ansätze", fordert aber praxisnähere und flexiblere Regeln. "Die adaptierte Verordnung bringt konkrete Verbesserungen, die notwendig sind. Aber die großen Probleme werden nicht adressiert." Die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Eigentum blieben schwierig, und daher könne das nur der Anfangs-, nicht der Endpunkt der Debatte sein, sagt Brunner.
"Eigentums- und wirtschaftsfeindlich"
Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FP) kritisiert Brunner für die Verordnung und sagt: "Trotz der Lockerungen ist und bleibt die Regelung eigentumsfeindlich und auch wirtschaftsfeindlich."
Wie berichtet, braucht es seit August 2022 mindestens 20 Prozent Eigenmittelanteil, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, die Finanzierungslaufzeit maximal 35 Jahre betragen. Es gibt Ausnahmekontingente, die laut Banken aber gering und kompliziert sind.
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