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Heizkosten: Neues Abrechnungsgesetz

27. März 2021, 00:04 Uhr

600.000 Mehrfamilienhäuser betroffen: HeizKG regelt Aufteilung der Energiekosten.

Der Ministerrat hat diese Woche eine Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes, kurz HeizKG, beschlossen, die noch vor dem Sommer in Kraft treten soll. Das Gesetz regelt im Wesentlichen die Aufteilung der Energiekosten in Gebäuden mit mehreren Nutzern und betrifft rund 600.000 Wohnungen in Österreich.

Der verbrauchsabhängige Anteil an den Gesamtkosten wird mit dieser Novellierung erhöht und die Energieversorger werden verpflichtet, den Kunden detailliertere Abrechnungsinformationen zu übermitteln.

Notwendig ist die Änderung des HeizKG wegen der Energieeffizienzrichtlinie II, die von den EU-Mitgliedstaaten Energieeinsparungen gegenüber prognostizierten Verbrauchswerten verlangt. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Staaten, transparente Regeln für die Verteilung der Kosten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Mehrzweckgebäuden einzuführen und den Kunden mehr Informationsrechte einzuräumen.

Aktuellere Informationen

In Österreich wird das neue Heizkostenabrechnungsgesetz für Gebäude mit mindestens vier Nutzungsobjekten gelten, wenn sie von einer zentralen Wärmebereitungsanlage mit Wärme oder Warmwasser versorgt werden.

Verbraucher sollen dabei künftig aktuellere Abrechnungsinformationen bekommen, damit sie ihr Verbrauchsverhalten rascher anpassen können. Man habe auch die Konsumentenschutzforderung umgesetzt, dass auch Mieter von Eigentumswohnungen in Zukunft Heizkostenabrechnungen direkt überprüfen lassen können, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium. Derzeit muss ein Wohnungseigentümer seinem Mieter nur dann Einsicht in die Abrechnungen geben, wenn der Mieter das verlangt – künftig muss das der Vermieter von sich aus tun.

Wenn die Messung des Energieverbrauchs zu aufwendig und damit unwirtschaftlich wäre, soll es die Möglichkeit eines gerichtlichen "Opting Out" geben.

Auch für Raumkühlung

Neu ist auch, dass Energieversorger in Zukunft auch zentrale Kälteversorgungsanlagen über das HeizKG abrechnen können – in Zeiten des Klimawandels werde Raumkühlung ein immer größeres Thema, so die Begründung.

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1  Kommentar
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 29.03.2021 00:02

Ich habe mit 2 Systemen zu tun, einmal im Büro: Zentralheizung des Vermieters. Dort werden alles Kosten pauschal auf m² umgelegt und aufgeteilt. Also Gasverbrauch, Wartung, Kaminkehrer, Prüfung addieren, durch die Gesamtfläche dividieren mal der eigenen m².

Und dann habe ich privat noch die Fernwärme der LinzAG in einem Mehrparteienhaus.
Da kommt jährlich der Zählerableser mit neuen Röhrchen (leztes Jahr coronabedingt mal nicht) und Monate später ein dicker Brief mit mehrseitiger Rechnung. Wer´s durchblickt, kann auch alles nachvollziehen:
Zuerst die Berechnung fürs ganze Haus: Wärmeverbrauch lt. Messgeräten für Heizung und Warmwasser eingehend, aliquote Zurechnung der Nebenkosten wie Strom, Wartung... Davon werden dann (25-)50% pauschal nach Nutzwert gerechnet (Eigentümervertrag!), der variable Anteil dann nach Warmwasseruhren und Verdunstungszähler in den Wohnungen aufgeteilt.
Die Messkosten sind nicht preiswert und sind m.E. teurer, als ein Mehrverbrauch bei Sorglos-Pauschalen.

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