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Gesetzesnovelle für "grüneres" Wohnungseigentum

11.September 2021

Sie sei hoch an der Zeit, so die Arge Eigenheim, in der rund 100 VP-nahe Wohnbauträger organisiert sind. Damit wird das Wohnungseigentumsgesetz nach fast 20 Jahren novelliert, es stammt aus 2002.

Durch die Gesetzesänderung werden die nicht immer einfachen Beschlüsse in Mehrparteienhäusern erleichtert: beispielsweise für den Einbau von Elektroladestationen, barrierefreie Zugänge, einbruchssichere Türen, Beschattungen und Photovoltaikanlagen. Ein wesentlicher Punkt ist die Dekarbonisierung, also die Verringerung von CO2-Emissionen. Erklärtes Ziel ist, Gebäude nach wärme-, klima- und energietechnischen Gesichtspunkten deutlich zu optimieren.

Mit der Novelle würden wichtige Mechanismen der Willensbildung im Wohnungseigentum modifiziert, so der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI): Davon betroffen ist das Einstimmigkeitsprinzip, etwa bei Änderungen, die ein einzelner Eigentümer durchsetzen möchte. Es soll bei bestimmten Maßnahmen durch eine sogenannte Zustimmungsfiktion ersetzt werden. Sie sieht vor, dass Bewohner Änderungen zustimmen, sofern sie in einer vorgesehenen Frist nicht ausdrücklich widersprechen.

Zudem soll es künftig möglich sein, etwa Renovierungen auch mit einer qualifizierten Mehrheit durchzusetzen.

Der ÖVI warnt vor "viel Stoff für Diskussionen im Nachhinein" und vermehrten Anfechtungen von Beschlüssen. Nicht von ungefähr sei im Gesetz eine verpflichtende Information über die neuen Regeln vorgesehen. "Die schweigende Mehrheit ist jedenfalls gut beraten, sich zu engagieren", so der ÖVI.

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28. März 2024