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Geschäftslokale: Vermieter wollen Entschädigung

17. April 2021, 00:04 Uhr

WIEN. Die Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen wollen das wirtschaftliche Coronarisiko nicht allein tragen. Es müsse ein Ausfallsbonus zustehen, fordert der Verband der Immobilienwirtschaft.

Derzeit fühlen sie sich im Regen stehen gelassen, weil es für sie keine adäquaten öffentlichen Hilfen gebe, wie Branchenvertreter am Donnerstag beklagten. Auch den privaten Vermietern müsse ein Ausfallsbonus zustehen, forderte Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI).

"Uns ist nicht verständlich, warum die Bestandsgeber von jeder Unterstützung abgeschnitten sind. Der Status quo ist reine Willkür", kritisierte Flödl. Trotz Mietzinsminderungen müssten die Vermieter weiter die laufenden Aufwendungen tragen, etwa die Betriebskosten. "Die Lage wird zunehmend prekärer für jene, die einen höheren Anteil von solchen Geschäftslokalen haben."

Zur Unterstützung der Vermieter sollte man das bestehende Instrumentarium der Coronahilfen heranziehen, sagte ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Eine Überförderung sollte vermieden werden, daher sollten die Hilfen nur jene erhalten, die stark von Gewerbeeinnahmen abhängig sind. Der Ausfallsbonus ist dafür gedacht, Unternehmen liquide zu halten.

Beide Partner, Mieter und Pächter sowie die Immobilieneigentümer, sollten gemeinsame Lösungen anstreben und einander auf Augenhöhe begegnen, sagte Louis Obrowsky, Präsident des Verbands der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII). Es dürfe nicht jedwedes Risiko der Vermieterseite zugeschoben werden. So stehe etwa dem Mieter für ein pandemiebedingtes Absinken der Kundenfrequenz – ohne dass die Nutzung des Geschäftslokals eingeschränkt sei – keine Mietzinsminderung zu, selbst wenn daraus ein Umsatzrückgang resultiere, hat sich der ÖVI in einem Gutachten von der Kanzlei FSM Rechtsanwälte bescheinigen lassen. Bei einem Betretungsverbot sei eine Mietzinsreduktion gerechtfertigt. Aber nicht jeder Umsatzrückgang in einer Pandemie sei durch die Pandemie zu begründen. Und die Möglichkeit eines "Take-aways" stehe einer vollen Mietzinsbefreiung entgegen.

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