Fonds: Mindestens ein Jahr halten
Damit sollen kurzfristige spekulative Veranlagungen vermieden und dem Charakter der Fondsinvestments als langfristige Vermögensanlage Rechnung getragen werden. Das geht aus den Erläuterungen zum Entwurf für eine Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) hervor, der bis Freitag in Begutachtung war. Mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren soll Investoren bei bestehenden Fonds ausreichend Zeit gegeben werden.