Enteignung von Grundeigentümern: Bauernvertreter sind gegen Novelle

LINZ. Die Änderung des Straßengesetzes ist umstritten, Schwarz-Blau weist die Kritik zurück.
Wird eine Straße gebaut oder verbreitert oder ein Radweg errichtet, braucht die öffentliche Hand oft zusätzlichen Grund, der Privaten gehört. Idealerweise einigt man sich auf den Kauf der Flächen und den Preis. Manchmal kommt es aber zu Enteignungen. Sollte der Grundeigentümer mit der Entschädigungshöhe nicht einverstanden sein, kann er sich dagegen vor Gericht wehren.