Eigenheimversicherung: Große Unterschiede bei Preis und Leistung
Vergleichen lohnt sich, der Schutz sollte an die individuellen Bedürfnisse angepasst sein.
Sturm- und Schneedruckschaden, Wasserrohrbruch, Küchenbrand oder Einbruch: Die Liste möglicher Schäden im Eigenheim ist lang. Um das finanzielle Risiko zu mindern, rät die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) zu einer Eigenheim- inklusive Haushaltsversicherung.
Die Konsumentenschützer haben kürzlich das Angebot von zehn Versicherungen verglichen. Das Ergebnis zeigt große Unterschiede bei Preis und Leistung. Die Jahresprämien für ein Haus mit 130 Quadratmetern Nutzfläche bei vorgegebener Mindestdeckung lagen zwischen 536 und 1054 Euro (die Details dazu finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at). Wer einen geringen Selbstbehalt etwa in Höhe von 200 Euro akzeptiert, kann die Prämie ebenfalls reduzieren.
Um im Schadensfall geschützt zu sein und die Kosten möglichst niedrig zu halten, sollte der Versicherungsschutz genau an den individuellen Bedarf angepasst sein, so die AK-Konsumentenschützer: Zu achten ist etwa auf Nebengebäude, Photovoltaikanlagen, große Glasflächen, Carports bis hin zu teuren Fahrrädern und Rasenrobotern. Bei den meisten Versicherungen kann mittlerweile auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden. Hier sollte man auf die Höhe der von der Versicherung zu erbringenden Leistung achten: Diese kann bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme betragen. Sie kann aber auch mit einer deutlich geringeren Schadensleistung begrenzt sein. Auch hier lohnt es sich, zu vergleichen.
Der Vertrag sollte außerdem einen generellen Neuwertersatz vorsehen. Ansonsten kann es passieren, dass bei älteren Gegenständen nicht der Neu-, sondern nur der Zeitwert ersetzt wird.
Rabatt bei langen Laufzeiten
Für lange Laufzeiten (etwa einen Zehnjahresvertrag) gibt es häufig 20 Prozent Rabatt auf die Jahresprämie, entweder in Form eines Dauerrabatts oder eines Laufzeitbonus.
Eine vorzeitige Kündigung ist ab dem dritten Versicherungsjahr möglich. Der Rabatt ist dann meist zurückzuzahlen. Die Rückzahlungshöhe muss gemäß einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs mit längerer tatsächlicher Laufzeit sinken. Bei einem Versicherungswechsel sollte man sich beim Folgeversicherer erkundigen, ob dieser den Dauerrabatt übernimmt.