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Das Niedrigstenergiehaus wird ab sofort Standard

02.Jänner 2021

Niedrigenergiehaus, 3-Liter-Haus oder Passivhaus. Es gibt mehrere Bezeichnungen für "Ökohäuser". Fix ist: Seit dem 1. Jänner gibt es eine neue Kategorie, müssen doch alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser errichtet werden. Das große Ziel: Die "Nearly Zero Buildings" weisen eine hohe Energieeffizienz auf und haben gleichzeitig einen geringen Energiebedarf. Der soll, wie es der Name schon verrät, bei null liegen. Dass die in Kraft tretende EU-Gebäuderichtlinie in jedem Land ein wenig anders aussieht, ändert nichts an der Vorgabe. Und die sieht in Österreich so aus: Ein Einfamilien- oder Reihenhaus, das eine Energiekennzahl von 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr unterschreitet, gilt als Niedrigstenergiegebäude.

Experten erwarten kein Problem, dass die Standards eingehalten werden. Schon jetzt gebe es Häuser mit entsprechender Energieversorgung. Speziell jene mit lokaler Energieerzeugung würden die Anforderungen eines Niedrigstenergiehauses erfüllen.

Doch welche Standards sollen bei der Planung und Realisierung eines Niedrigstenergiehauses nun eingehalten werden? Einen Überblick liefert der Oö. Energiesparverband. Dort heißt es unter anderem: Je kompakter die Bauweise, je unkomplizierter und quadratischer der Grundriss, desto weniger Wärme gibt das Gebäude ab und desto weniger Heizenergie ist erforderlich.

Außerdem sollte die Südlage des Gebäudes genutzt werden, um die Sonne zu nutzen. Aber: Das Niedrigstenergiehaus muss auch sommertauglich sein, sprich, die Innentemperaturen bei Sonneneinstrahlung erträglich bleiben, was anhand der Glasflächendimensionierung sowie -anordnung und der Möglichkeiten der Verschattung gewährleistet ist. Wesentliche Komponenten sind natürlich auch die Dämmung, absolute Luftdichtheit und Wärmebrückenminimierung sowie der Einsatz erneuerbarer Energien.

Die laufenden Kosten eines solchen Hauses könnten durch die Einsparung von Energiekosten deutlich reduziert werden, sagen Experten: So seien nicht die Herstellungskosten die maßgebliche Entscheidung für die Errichtung eines Gebäudes, sondern die Lebenszykluskosten. Auf Dauer würde sich das also rechnen.

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20. April 2024