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Welche Corona-Regeln zu Ostern in beliebten Urlaubsländern gelten

Von nachrichten.at/apa, 08. April 2022, 10:28 Uhr
Deutsche Touristen zurück auf Mallorca
Einige Länder in Europa haben die coronabedingten Auflagen bei der Einreise ganz abgeschafft. In Spanien (im Bild Mallorca) müssen sich Urlauber vor der Reise auf der Internetseite „Spain Travel Health-Portal“ anmelden. Bild: JAIME REINA (AFP)

Rechtzeitig vor den Osterfeiertagen sind in vielen Urlaubsländern die meisten Corona-Beschränkungen gefallen oder zumindest deutlich reduziert worden. Im Folgenden die Regelungen im Detail.

ITALIEN

Für die Einreise nach Italien gilt die 3G-Regel und eine verpflichtende Online-Registrierung. Seit 1. April ist die 2G-Pflicht in Hotels aufgehoben, auch im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften werden keine Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests mehr verlangt. Für den Zugang zu Museen, archäologischen Parks, Ausstellungen, Archiven, Bibliotheken und anderen kulturellen Stätten gilt weder die 2G-, noch die 3G-Pflicht. Vom 1. bis 30. April gilt in Kinos, Theatern und Konzerten hingegen weiterhin die 2G-Pflicht. Außerdem sind FFP2-Masken erforderlich. Generell gilt die Maskenpflicht nach wie vor in Innenbereichen und im Freien bei Menschenansammlungen. Mit weiteren Lockerungen wird ab dem 1. Mai gerechnet. Dann könnte die Maskenpflicht in Innenbereichen abgeschafft werden.

SPANIEN

Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite „Spain Travel Health-Portal“ anmelden. Alle Reisenden über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.

GRIECHENLAND

Einreisebeschränkungen: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.
Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

DEUTSCHLAND

Für die Einreise brauchen Personen ab 12 Jahren einen 3G-Nachweis, auch für Fahrten über das Deutsche Eck. Mit Anfang April sind in weiten Teilen des Landes die meisten staatlichen Corona-Auflagen weggefallen, zuständig sind jetzt die einzelnen Bundesländer. Eine bundesweite Maskenpflicht gilt noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen aber auch weiter strengere Vorgaben beibehalten.

KROATIEN

Kroatien lockert vor Ostern weitgehend die Corona-Maßnahmen. Ab Samstag können Reisende aus den EU-Ländern ohne Einschränkungen einreisen, Bürger anderer Länder werden nach wie vor ein Covid-Zertifikat benötige. Die Maskenpflicht fällt fast ganz weg. In öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln ist das Maskentragen nur noch eine Empfehlung, nur noch in Gesundheitseinrichtungen und Alters- und Pflegeheimen muss man sie tragen.

NIEDERLANDE 

Bei der Einreise gibt es keine Auflagen mehr. Außerdem wurden fast alle Corona-Regeln außer Kraft gesetzt. Eine Maskenpflicht gibt es nur noch in Flugzeugen.

UNGARN

Ungarn hat am 7. März sämtliche COVID-Sonderregelungen aufgehoben, somit auch die Einreisebeschränkungen. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und Kulturveranstaltungen ist ohne Beschränkung möglich. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt die Maskenpflicht. Lediglich im Gesundheits- und Sozialwesen liegt die Entscheidung über eine weitere Maskenpflicht in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Einrichtung.

SLOWENIEN

Für die Einreise nach Slowenien gelten keinerlei Auflagen mehr. Auch im Land selbst wurden die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Die 3G-Regel gilt nur noch für Gesundheitseinrichtungen und Altersheime. Nach wie vor herrscht allerdings Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dafür ist weder für die Gastronomie, Hotels oder Einkaufszentren noch für den Besuch von Kultureinrichtungen oder Veranstaltungen noch ein COVID-Zertifikat erforderlich.

Die jeweiligen Einreisebestimmungen sind für die Einreise aus Österreich zu verstehen. Für die Einreise aus anderen Staaten bzw. Risiko- oder Variantengebieten gelten teilweise abweichende Regelungen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Apollo2012 (669 Kommentare)
am 08.04.2022 14:00

Die gesamte sinnlose xG-Regeln gehören am Besten gestern abgeschafft. Nur sinnlose Maßnahmen, die absolut nichts bringen und nur die Leute verärgern.
Selten so einen Schwachsinn gesehen wie das xG-Regelsystem.
Da gehts nur um Kontrolle und Machtausübungen, aber niemals um Gesundheit.

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dachbodenhexe (5.659 Kommentare)
am 08.04.2022 12:47

Es ist sehr verwunderlich, warum in der EU bei dem scheinbar so gefährlichen Corona-Virus so unterschiedliche Massnahmen vorgegeben werden. Die EU welche es geschafft hat, die Krümmung der Banane vorzuschreiben, will hier keine einheitliche Regelung sehen...... warum wohl?

Eigentlich müßte es spätestens jetzt dem Einzelnen klar sein, das es sich hier nicht um eine Gesundheitsvorsorge geht, sondern nur noch um eine Willkür der einzelnen Staaten.

Ich hoffe nur darauf, dass sich nun viele weitere Menschen aufgrund dieser sinnlosen Vorgaben wieder auf ihren Hausverstand besinnen.

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Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 08.04.2022 10:55

die Kritik über Österreich ist ganz unbegründet wenn man die vielen verwirrenden Bestimmungen der anderen Länder sieht😉

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