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Reisen im Lockdown: Was erlaubt ist und was nicht

28.November 2021

Der seit Montag geltende Lockdown erlaubt uns erneut nur zu bestimmten Tätigkeiten das Haus zu verlassen.

Hinsichtlich Reisen …

erlaubt ist …

...ein Aufenthalt am Zweitwohnsitz, etwa im Wochenendhaus.

Auch wer seinen Urlaub bereits angetreten hat und sich in einem Beherbergungsbetrieb befindet, darf bis Ende der ursprünglich gebuchten Dauer bleiben.

Auslandsreisen sind aus jetziger Sicht ebenfalls nicht verboten. Erlaubt ist auch die Fahrt zum Flughafen. Zu beachten sind allerdings die Einreisebestimmungen des Reiselandes – und die Bestimmungen für die Rückkehr nach Österreich. Für die Einreise nach Deutschland ist etwa seit dem 14. November neben einem 3-G-Nachweis eine digitale Reiseanmeldung verpflichtend. Diese Anmeldung ist bei der Einreise mitzuführen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann. Für die Einreise nach Italien braucht es neben einer Registrierung einen 3-G-Nachweis, ansonsten ist eine fünftägige Quarantäne anzutreten. Einen 3-G-Nachweis samt Registrierung verlangt etwa auch die Schweiz, ebenso Tschechien für einen Aufenthalt über 24 Stunden. Wer kürzer als einen Tag bleibt, unterliegt in unserem nördlichen Nachbarland keinen Einschränkungen bei der Einreise (oeamtc.at/urlaubsservice).

nicht erlaubt ist …

...der Aufenthalt in einem Hotel oder anderem Beherbergungsbetrieb in Österreich, darunter fallen auch Campingplätze. Von der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ausgenommen sind Kurgäste und Dienstreisende.

Stornierungen: Komplizierter wird es bei der Stornierung bereits gebuchter Reisen, die in den Lockdown fallen. "Hier hängt es vom Einzelfall und vom Beginn der Reise ab", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Ist dieser im Dezember, ist derzeit noch nicht klar, ob ein kostenloses Storno aufgrund des Pauschalreisegesetzes möglich ist. Oft hilft aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen, denn viele Reiseveranstalter bieten kulante Stornomöglichkeiten bis knapp vor Reisebeginn an." Stehe die Reise bereits unmittelbar bevor, sei eine mögliche Stornierung von der Situation vor Ort abhängig. "Unterscheidet sich diese nicht wesentlich vom Zeitpunkt der Buchung, wird eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein. Anders sieht es aus, wenn das betreffende Land die Einreise verbietet", sagt Pronebner und empfiehlt eine Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro.

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20. April 2024