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Fluggastrechte haben sich in den letzten Jahren verbessert

02.April 2024

Manchmal machen es uns Fluggesellschaften nicht leicht, sie zu mögen. Vor allem bei Linienflügen kommt es immer wieder einmal zu Streichungen, Verspätungen, Ausfällen und auch Umbuchungen.
Glücklicherweise hat sich die Rechtslage von Fluggästen in den letzten Jahren stark verbessert. Der Hauptgrund dafür ist die 2004 beschlossene Fluggastrechteverordnung 261/2004. Die Verordnung gilt für alle Flugreisen mit EU-Airlines mit Start oder Landung an einem EU-Flughafen, aber auch für Nicht-EU-Airlines mit Start an einem EU-Flughafen. Sie regelt mehrere wichtige Punkte. Dazu gehören das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen (ab 3 Stunden Verspätung), Flugausfällen, verpassten Anschlussflügen und Anschlussflugverspätungen. Sie stellt auch klar, dass Passagiere über die Rechte und über den Grund von Schwierigkeiten oder Ausfällen informiert werden müssen. Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf Erfrischungen, Essen, Telefonate und Übernachtungen.

Wird beispielsweise die Beförderung verweigert, der Flug annulliert oder ist er überbucht, besteht ein Anspruch auf eine vergleichbare, alternative Beförderung an den Zielort oder, wenn das nicht möglich ist, der Flugpreis und der Rücktransport müssen an den ursprünglichen Abreiseort erstattet werden. Eine Ausnahme sind außergewöhnliche Wetterbedingungen. Vor einigen Jahren gehörte dazu der Ausbruch eines isländischen Vulkans. Verständlicherweise haben Fluggäste bei solchen Ereignissen kein Anrecht auf Entschädigung. Aber die Airlines sind auch bei solch außergewöhnlichen Umständen zur Betreuung und Unterstützung der Fluggäste verpflichtet.

Zitat Obmann: „Airlines müssen sich um ihre Gäste kümmern, auch bei Flugausfällen wegen besonderen Umständen.“

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19. April 2024