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Einreisebeschränkungen: Wie Österreicher ab 1. Juli in Europa verreisen können

Von nachrichten.at/apa, 29. Juni 2021, 13:06 Uhr
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(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Das Reisen innerhalb Europas wird rechtzeitig vor den nahenden Sommerferien leichter.

Viele Länder haben wie Österreich zuletzt ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es in den Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise. Der EU-weite "Grüne Pass" soll hier eine gewisse Vereinheitlichung bringen. Das digitale Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein ab 1. Juli anerkannt.

Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Nachweis, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Der sogenannte "Grüne Pass" regelt, dass jede geimpfte Person ein Impfzertifikat erhält. Der verwendete Impfstoff spielt dabei keine Rolle. Die EU-Staaten müssen Impfstoffe akzeptieren, die in der EU zugelassen wurden, können die Gültigkeit aber auf andere Impfstoffe ausweiten. Sie entscheiden auch selbst darüber, wann man als geimpft gilt.

Als Tests sind sowohl PCR als auch Antigen-Schnelltests zugelassen. Als genesen gilt eine Person 180 Tage nach dem positiven Coronatest-Resultat. Antikörpertests werden derzeit noch nicht anerkannt. In Österreich ist der Grüne Pass mit Handysignatur oder Bürgerkarte unter https://www.gesundheit.gv.at/ abrufbar. Bei Fragen steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung.

Bei den Einreise-Regelungen gibt es weiterhin divergierende Vorgaben in den verschieden Ländern: Unterschiedlich geregelt ist etwa die Dauer der Gültigkeit von Testergebnissen sowie auch das Alter von Minderjährigen, für die ein Test erforderlich ist. Unterschiedlich ist auch die Frist, ab wann eine Impfung anerkannt wird. Meistens ist dies 14 Tage nach einer Vollimmunisierung (zweite Dosis bzw. erste Dosis des Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson). Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich vor der Reise zu informieren: Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf der EU-Seite Reopen Europa (Wiedereröffnung der EU) unter https://reopen.europa.eu/de. Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar: http://go.apa.at/ITR0bfPP. Die Einreiseregeln für Österreich sind wiederum auf der Homepage des Gesundheitsministeriums angeführt (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/).

Ein Überblick über die Bestimmungen bei der Einreise NACH Österreich, gültig ab 1. Juli:

  • Einreise aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko mit 3G-Nachweis:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.

Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.

  • Einreise aus Virusvariantengebieten:

Als Virusvariantengebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien oder Südafrika.

Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport, zum Beispiel für Betreuer und Trainer.

Die Registrierung erfolgt mit dem sogenannten Pre-Travel-Clearance-Formular https://entry.ptc.gv.at/

  • Einreise aus allen anderen Ländern:

Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test, Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.

Ein Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen anderer Ländern

  • Einreise in EU- und EWR-Länder: 3G-Nachweis mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU
    • Belgien: Österreich gilt als "grüne Zone" ohne verpflichtende Quarantäne bei Testnachweis. Dafür darf man in den 14 Tagen vor Einreise nicht in einer "roten Zone" (Quarantänepflicht) gewesen sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Als geimpft gilt man zwei Wochen nach der Vollimmunisierung. Bei der Einreise muss man außerdem ein Registrierungsformular ausfüllen.
    • Bulgarien: Nachweis der Impfung (gültig 14 Tage nach der Vollimmunisierung) oder eines negativen Tests (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden). Kinder unter fünf Jahren sind von den Test- oder Quarantäneanforderungen ausgenommen. Das Ausfüllen einer Erklärung ist verpflichtend.
    • Dänemark: Dänemark stuft Österreich als "grünes" Land ein. Voraussetzung ist negativer Covid-19-Test, nicht älter als 48 Stunden. Darüber hinaus müssen alle spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen zweiten Test (Antigen oder PCR) ablegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen und Genesene. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist kein Test notwendig.
    • Deutschland: Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.
    • Estland: Aus Österreich reisende Personen sind von der Quarantäneverpflichtung als auch von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis vorzulegen, ausgenommen. Es gilt das digitale Covid-Zertifikat der EU.
    • Finnland: Bei touristischen Aufenthalten ist Impf- bzw. Genesungsnachweis erforderlich. Es gilt die vollständige Covid-19-Impfung plus 14 Tage bzw. eine sechs Monat zurückliegende Covid-19-Erkrankung. Alle anderen Reisenden, die nicht in Finnland leben, sollten weniger als 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Finnland einen Coronatest ablegen.
    • Frankreich: Bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen PCR-/Antigentest-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowie einer eidesstattlichen Erklärung zur Symptomfreiheit verpflichtend. Impfnachweis ist gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis bzw. ab vier Wochen nach der Einmaldosis des Impfstoffs Johnson&Johnson. Kinder unter elf Jahren müssen sich nicht testen lassen.
    • Griechenland: Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.
    • Irland: Reisende nach Irland brauchen ein ausgefülltes Formblatt ("Passenger Location Form") und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren, die nicht geimpft wurden, müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test haben. Eine verpflichtende Hotelquarantäne gilt für Einreisende aus Österreich allerdings nicht mehr.
    • Italien: Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenen Impfzyklus oder eine sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis. Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
    • Kroatien: Österreicher können ohne Einschränkungen nach Kroatien einreisen. Nur eine Reiseregistrierung ist weiterhin nötig - im Formular muss aber kein 3G-Nachweis mehr angeführt werden. Für die Einreise ist eine Registrierung erforderlich, entweder vorab - unter  https://entercroatia.mup.hr- oder direkt beim Grenzübertritt.
    • Lettland: Einreise mit Impfungszeugnis, das 15 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Die Regelungen gelten nicht für Kinder unter zwölf.
    • Litauen: Einreise mit Impfungszeugnis, das 14 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
    • Luxemburg: Die Einreise nach Luxemburg ist grundsätzlich erlaubt. Personen ab sechs Jahren müssen allerdings bei Einreise mit dem Flugzeug entweder ein Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz bescheinigt, eine Genesungsbescheinigung (für Infektionen innerhalb der letzten sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Tests weniger als 72 Stunden und Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde) vorweisen.
    • Malta erlaubt die Einreise von Österreichern mit PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder Impfnachweis. Alle Reisenden ab 5 Jahren unterliegen dieser Anforderung.
    • Niederlande: Reisende aus Österreich können mit dem digitalen EU-Coronazertifikat test- und quarantänefrei in die Niederlande einreisen. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
    • Norwegen: Einreise für Geimpfte (vollständige Impfung) und Genesene (Gültigkeit sechs Monate) ist ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Ansonsten ist eine Reiseregistrierung frühestens 72 Stunden vor und Test bei der Einreise erforderlich für Reisende aus "grünen" Ländern, zu denen aktuell auch Österreich zählt. Kinder unter 18 Jahren, die keinen Grünen Pass besitzen, müssen in die Quarantäne treten. Diese kann mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
    • Polen: Die Einreise aus EU- bzw. EWR-Staaten erfolgt nach der 3G-Regel: Das heißt ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigentest, eine mindestens zwei Wochen zurückliegende vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder eine nachweisliche Covid-19 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate. Kinder unter zwölf Jahren, die zusammen mit ihren geimpften oder getesteten Eltern reisen, sind von den Test- und Quarantäne-Anforderungen ausgenommen.
    • Portugal: Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. Da Deutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehlt das Außenministerium eine andere Reiseroute zu nehmen.
    • Rumänien: Aus Österreich kommend ist die Einreise uneingeschränkt erlaubt. Voraussetzung ist, dass sich die Einreisenden innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Land, welches als gelbe oder rote Zone eingestuft ist, aufgehalten haben. Österreich ist aktuell grün.
    • Schweden: Es besteht ein Einreiseverbot für ausländische Bürger, die keine Impfbescheinigung, kein negatives Testergebnis oder keinen Genesungsnachweis vorlegen können. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein zweiter Test fünf Tage nach der Ankunft wird empfohlen. Reisende unter 18 Jahren sind von den oben genannten Anforderungen ausgenommen.
    • Schweiz: Für Reisende aus Österreich ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mit dem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests vorgeschrieben. Ein Einreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen gelten vollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung.
    • Slowakei: Voraussetzung für die Einreise aus Österreich ist eine Registrierung sowie der 3-G-Nachweis. Als geimpft zählt eine Personen mindestens 21 Tage bis 90 Tage nach der Erstimpfung. Für Genesene beträgt die Frist 180 Tage, außerdem ist ein Formular als Bestätigung der überstandenen Infektion auszufüllen. Bei den Test werden PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen oder Antigen-Tests, nicht älter als 24 Stunden. Personen bis 18 Jahre benötigen keinen dieser Nachweise.
    • Slowenien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, die beweisen können, dass sie sich die letzten fünf Tage vor der Einreise ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, können ohne weitere Auflagen einreisen. In Unterkünften und Restaurants gilt aber ähnlich wie in Österreich die 3-G-Regel. Bei den Impfstoffen unterscheidet Slowenien: Die Vollimmunisierung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer muss mindestens sieben Tage zurückliegen. Bei Moderna sind es 14 Tage. Bei Vaxzevria von AstraZeneca reicht eine Impfdosis, wenn seither mindestens 21 Tage vergangen sind. Bei Johnson & Johnson 14 Tage.
    • Spanien: Bei der Einreise aus Österreich ist Online-Registrierung erforderlich. Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests (PCR-Test oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder ein Digitales Covid-Zertifikat der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit.
    • Tschechien stuft Österreich als grün ein, das heißt es gibt keine Einreisebeschränkungen, PCR-Test und Quarantäne sind nicht notwendig. Ein Impfnachweis ist 22 Tage nach der ersten Dosis gültig. Bei der Genesung beträgt die Frist 180 Tage. Ein PCR-Test gilt 72 Stunden, ein Antigen-Test 48 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.
    • Ungarn: Aus Österreich ist die Einreise nach Ungarn seit 23. Juni ohne Nachweis- oder Quarantänepflicht erlaubt. Bisher war für Hotellerie, Gastronomie und Bäder das Vorweisen eines ungarischen Immunisierungspasses Pflicht - dies soll nun weitgehend aufgehoben werden. Für die Teilnahme an Festivals, Konzerten oder bei Barbesuchen besteht die Verpflichtung nach wie vor.
    • Zypern verlangt eine elektronische Registrierung maximal 48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitere Einschränkungen in die Republik Zypern einreisen. Ungeimpfte Personen können ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedoch zumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei der Ankunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Tests möglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.
  • Einreise in Nicht EU- bzw. EWR-Länder:
    • Albanien: Bei der Einreise gibt es weder Tests noch Quarantäneverpflichtung
    • Bosnien-Herzegowina: Ab 14 Tagen nach der Vollimmunisierung dürfen Geimpfte ohne Testpflicht einreisen. Ansonsten ist ein PCR- oder Antigen-Test, der bei Einreise aus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden ist, vorzuweisen.
    • Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige verpflichtende Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung für 3-G sowie auch keine Ausnahme von der Testverpflichtung für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit einer Freitestung besteht nach fünf Tagen. Wegen der starken Verteilung der Delta-Virusvariante im Land steht Großbritannien in Österreich auf der Liste der Länder mit Test- und Quarantänepflicht.
    • Kosovo: negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis berechtigen zur Einreise.
    • Moldau: Einreisende ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden, vorlegen. Sollte die Vorlage nicht möglich sein, müssen sie ein epidemiologisches Formular ausfüllen und eine Erklärung zur Selbstisolierung (14 Tage) unterschreiben. Die Quarantäne kann nach zehn Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
    • Montenegro: EU-Bürgern, also auch Österreichern, ist die Einreise nach Montenegro ohne Einschränkungen möglich. Es sind weder Test noch Nachweise nötig.
    • Nordmazedonien: Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise am Landweg ist allerdings die derzeit geltende Ausgangssperre von 00:00 Uhr und 04:00 Uhr zu beachten.
    • Russland: Abgesehen von einem gültigen Visum erfordert die Einreise einen Covid-Test, der nicht älter als drei Tage sein darf. Für ausländische Staatsbürger, die nicht zu Arbeitszwecken nach Russland einreisen, entfällt die 14-tägige Selbstisolation bei Vorweisen eines negativen Testergebnisses. Jene, die mit einem Arbeitsvisum einreisen, müssen trotz des negativen Tests eine zweiwöchige Quarantäne antreten.
    • Serbien verlangt den Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Ohne Test einreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln. Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise schriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowie Personen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind.
    • Türkei: Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss 3-G vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung nachweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monate zurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests 48 Stunden.
    • Ukraine: Nicht-ukrainische Staatsangehörige müssen alle erforderlichen Teilimpfungen nachweisen oder einen negativen Test, nicht älter als 72 Stunden. Außerdem ist eine Covid-Versicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Über die Halbinsel Krim und die ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk hat Österreich eine partielle Reisewarnung verhängt.
    • USA: Die Einreise in die USA ist beschränkt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind etwa Familienangehörige von US-Bürgern, Inhaber einer Green Card, Diplomaten. Alle Flugpassagieren müssen der Fluglinie ein negatives SARS-Cov2-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Quarantäne von sieben Tagen wird empfohlen.

 

 

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12  Kommentare
12  Kommentare
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Muenchner1972 (739 Kommentare)
am 08.06.2021 14:27

In München braucht man keinen Test mehr wenn man in ein Gasthaus oder in den Biergarten will. Kontrollen gibt es keine, da alle Einsatzkräfte mit den Neuzugezogenen ausreichend beschäftigt sind!

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Wolf1 (1.137 Kommentare)
am 01.07.2021 14:24

Der Pseudomünchner muß sich hier wieder anbiedern, was für ein Schmarrn. Die verlangen in Deutschland schon wie oben ausgeführt die 3G. Und es wird auch kontrolliert.

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Schuno (6.582 Kommentare)
am 04.06.2021 17:40

Ich bin schon froh das man in unserem wunderschönen Österreich wieder Urlaub machen kann
Schöne Grüße aus dem schönen Ausseerland

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ReaderI (1.675 Kommentare)
am 04.06.2021 11:17

@Slippy: Besuch in der WG???? Trotz Absonderungsbescheid... wie genau muss ich mir das vorstellen? Ich glaube kaum, dass ein Chef bei so etwas die Wohnung betritt....sehr sonderbare, nicht wirklich sehr glaubwürdige Umstände, die Sie da beschreiben. Zumal es zum Absonderungsbescheid die Info zusätzlich gibt, wie man sich zu verhalten hat. Und wie sondert man sich bitte in einer WG ab?????

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danube (9.663 Kommentare)
am 03.06.2021 18:56

Kennt sich da wer aus? Wenn ich Antikörper habe, gilt das dann als genesen?

Danke im voraus.

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( Kommentare)
am 03.06.2021 19:28

DANUBE,
das ist jetzt euer Problem. Immer nur gegen alles sein, dann kennt man sich wie eben auch du, nicht aus, was zwischendurch an Erleichterungen möglich ist.
Wie Bekommt man Antigene?
- Durch Impfung mit einem Coronaimpfserum
- Durch eine Infektion mit Corona.
Durch eine Impfung bekommst du noch keine Antigene. Erst
durch eine Infektion mit dem Coronavirus bekommst du Antigene, welche auch beim Antigentest nachgewiesen werden. Der PCR-Test kann dir dann genau sagen, ob du Sars-CoV-2 Viren in dir hast, gegen welche die Angtigene arbeiten.

Nicht immer nur gegen alles sein, offen für alles sein, dann kennt man sich aus!

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hortensia52 (388 Kommentare)
am 03.06.2021 22:55

Tut mir leid, aber sie vermischen hier die Begriffe! Antigene und Antikörper sind zwei Paar Schuhe!
Als Antigene bezeichnet man Proteine bzw. die Proteinhülle, also einen Baustein des Virus, gegen die das Immunsystem Antikörper bildet. Deshalb werden Antigen-Tests eingesetzt, um das Virus im Körper nachzuweisen.
Antikörper-Tests dienen hingegen vorwiegend dem Nachweis einer vorangegangenen Infektion oder ob durch die Impfung Antikörper gegen das Virus gebildet wurden. Das heißt also, wenn Antigene nachgewiesen werden, sind Sie aktuell infiziert, wenn Antikörper nachgewiesen werden, sind Sie (wahrscheinlich) immunisiert.

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Slippy (208 Kommentare)
am 04.06.2021 02:41

Fortunas lass sie doch, es wurde oft genug gesagt und geprädigt!
Es gibt eine zweite Meinung auch und andere Medien wo man sich schlau machen kann! Es kann sogar ein ganzer Kontinet über monate bzgl. Medien in die Aussenwelt abgeschaltet werden, alles ist möglich!!!!
Irgendwann werden es auch die letzten kapieren oder auch nicht, das soll aber deren Problem dann sein, schliesslich hatten Sie lang genug Zeit auch in diesen genuss zu kommen, wenn es gebraucht wird!!! Wie heisst es immer so schön Leben und Leben lassen!

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Slippy (208 Kommentare)
am 04.06.2021 02:44

ajo sry und später bitte dann ned raunzen und sagen man hätte es ned gewusst!!!! Wie man etwasaufnimmt und versteht , ist sicher nicht POLITIK sache , egal wie es kommuniziert wird!!!!!!!!!

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 04.06.2021 08:35

Es spricht das türksen Politikbüro !
Der türksen Politkommisar fortunatus liest bereits aus einer einfachen Frage "Wenn ich Antikörper habe, gilt das dann als genesen? " Kritik am Sytem Kurz heraus.
Weit haben wir es schon gebracht.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 11.06.2021 09:53

Ist doch egal, macht sowie so jeder was er will! Alles für die Katz!

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Gabriel_ (3.439 Kommentare)
am 29.06.2021 16:22

Ein positiver Antikörpertest gilt bei uns in AT, soweit mir bekannt, als 3-monatiger Eintrittstest.

Wennst Genesen bist 6 Monate.

Nun gibts Menschen die Genesen sind (eine ist mir persönlich bekannt) die nach der Erkrankung jedoch keine Antikörper gebildet haben. Hast dann trotzdem 6 Monate Zugang zu jeglichen "Dienstleistungen".

Bei vielen der absurfen Regeln bekommt man wirklich Kopfweh vor lauter Hirnklatscher...

Wie sich jedoch ein Antikörpertest auf die Einreise ins Ausland auswirkt kann ich dir nicht sagen.

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