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VKI-Test: Gesundheitsschädliche Nitrosamine in Kinder-Luftballons

11.Februar 2020

In Luftballons können gesundheitsschädliche Nitrosamine stecken: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 14 Produkte getestet. Vier waren so stark belastet, dass die Grenzwerte der EU-Spielzeug-Richtlinie überschritten wurden. Die anderen zehn Produkte enthielten nur geringe Mengen an Nitrosaminen bzw. an Stoffen, die in Nitrosamine umgewandelt werden können. Wien. Die getesteten Ballons dieser Marken hätten laut VKI nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen: Alvarak, amscan, Party Deco und Shuaian Balloons. "Letztere gaben sogar vier Mal so viele Nitrosamine und nitrosierbare Substanzen ab wie erlaubt", berichteten die Konsumentenschützer. Unbedenklich seien hingegen Herz Ballons von flying tiger, 8 Ballons von Let's Party und Smiley von Susy Card.

Nitrosamine haben sich in Tierversuchen als krebserregend erwiesen. Sie könnten beim Aufblasen der Ballons und beim Spielen damit über den Mund oder die Haut aufgenommen werden. In Naturkautschuk sind sie nicht enthalten. Sie können aber bei der industriellen Verarbeitung entstehen. Sehr hohe Werte an Nitrosaminen in Luftballons hält das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für gesundheitlich bedenklich, betonten die Tester. "Gerade in Produkten, die sich vorrangig an Kinder richten, haben diese Stoffe auch nichts verloren", sagte VKI-Chemikerin Birgit Schiller.

Die Tipps der Konsumentenschützer: 

- Wegen des möglichen Schadstoffgehalts, aber auch wegen der möglichen Erstickungsgefahr sind Luftballons für kleinere Kinder zum Spielen nicht geeignet.

- Zum Aufblasen von Luftballons am besten eine Pumpe verwenden.

- Aufdrucke wie "laboratory tested" bedeuten nicht automatisch, dass ein Produkt auch unbedenklich ist.

- Ein unangenehm chemischer Geruch kann ein Indiz für Schadstoffbelastung sein. Derartige Produkte besser meiden.

- Auch Luftballons aus Naturkautschuk sind nicht ohne Weiteres biologisch abbaubar, selbst wenn dies von manchen Herstellern behauptet wird. Sie sollten deshalb nicht im Biomüll entsorgt werden.

- Das Steigenlassen von Luftballons im Freien ist nicht unbedenklich: Es trägt zur Umweltverschmutzung bei und ist in manchen Bundesländern genehmigungspflichtig. Tiere können durch den Verzehr der Überreste verenden.

Alle Testergebnisse online unter www.konsument.at

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28. März 2024