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"Schwerkranke, die sich Sterbeassistenz wünschen, leiden extrem"

Von Ulrike Griessl   21.November 2020

"Herr Doktor, helfen Sie mir, mein Leiden zu beenden, ich kann nicht mehr." Mit derartigen Bitten von schmerzgeplagten Patienten ist der Palliativmediziner Johann Zoidl vom Linzer Ordensklinikum immer wieder konfrontiert. "Ich sehe so eine Aussage als Appell und nehme sie sehr ernst, weil der Patient im Moment, wo er so etwas sagt, unerträglich leidet", sagt der erfahrene Arzt.

Das Wichtigste sei, dem Patienten in dieser Situation Zuwendung zu schenken und eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen. "Wenn man vermitteln kann, dass es Möglichkeiten gibt, Schmerzen und persönliche Sorgen erträglich zu machen, tritt der Wunsch, rasch zu sterben, in den Hintergrund", sagt Zoidl. Patienten und Angehörige seien dann meist sehr dankbar, dass sie noch wertvolle Zeit miteinander verbringen können.

Anders sei es freilich, wenn Menschen nur noch mithilfe medizinischer Technologien am Leben erhalten werden können. "In dieser Situation ist es sehr hilfreich, wenn die Betroffenen zuvor in einer Patientenverfügung festgelegt haben, in welchem Fall sie nicht künstlich am Leben erhalten werden wollen", sagt Zoidl. Dies nehme vor allem von den Angehörigen eine große Last, weil sie dann nicht die Entscheidung fällen müssen, ob und zu welchem Zeitpunkt lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen. "Meiner Erfahrung nach haben die meisten Menschen eher Angst davor, dass am Lebensende zu viel gemacht wird und sie eines Tages nicht in Ruhe einschlafen dürfen", so Zoidl.

Und wie steht der Palliativmediziner zu jenem Fall, den der Autor Ferdinand von Schirach in seinem aktuellen Theaterstück "Gott" schildert, in dem ein gesunder Mann ohne konkrete Angabe eines Grundes zur aktiven Sterbehilfe auffordert? "Das ginge für mich als Arzt überhaupt nicht", sagt Zoidl.

Viele verdrängen das Thema

Dennoch habe das Stück seine Berechtigung. "Es regt zum Nachdenken an, wie man selbst zum Thema Sterbehilfe und Sterbeassistenz steht und welche Wünsche man im Fall einer schweren Erkrankung für das eigene Lebensende hat", sagt Zoidl. Leider würden die meisten Menschen dieses Thema so lange verdrängen, bis sie selbst oder ein Familienmitglied davon betroffen seien.

Gesetzeslage

  • Aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen ist verboten.
  • Assistierter Suizid: Beihilfe zum Suizid ist verboten.
  • Indirekte Sterbehilfe: Erleichterung der Situation durch bestmögliche Symptomlinderung, auch unter Inkaufnahme der Lebensverkürzung. Ethisch und rechtlich erlaubt.
  • Passive Sterbehilfe: Zulassen eines begonnenen Sterbeprozesses durch Verzicht, Abbrechen oder Reduzieren lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen. Ethisch und rechtlich erlaubt.
  • Sterbebegleitung: Palliative Care im engeren Sinn.
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20. April 2024