Kranke Schüler: Lehrer müssen helfen
Immer häufiger besuchen Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, schweren Allergien und anderen Beeinträchtigungen die Schule. In einem neuen Rundschreiben hat das Bildungsministerium nun zusammengefasst, welche unterstützenden Tätigkeiten Lehrer leisten müssen. Verpflichtet sind Lehrer zur Erbringung "einfacher Tätigkeiten, die lediglich auf Allgemeinwissen beruhen und die jeder medizinische Laie erbringen darf" – etwa das Herbeiholen ärztlicher Hilfe, die Überwachung der selbstständigen Medikamenteneinnahme eines Kindes oder das Erinnern an die Blutzuckermessung oder die Jauseneinnahme bei einer Diabeteserkrankung. Sollte ein Schüler zu Schaden kommen, haftet nicht die Lehrkraft, sondern die Republik. Die aktive Verabreichung von Medikamenten, Blutzuckermessungen oder Handlungen an einer Insulinpumpe oder einer Ernährungssonde müssen Lehrer nicht übernehmen, sie können aber auf freiwilliger Basis erbracht werden. Dazu nötig ist auch die Zustimmung des Schülers und der Eltern. Hier haftet im Schadensfall ebenfalls nicht der Lehrer, sondern die Republik.
Bei Notfällen gilt für Lehrer eine besondere Verantwortung gegenüber anvertrauten Schülern – im Fall der Fälle müssen sie zum Beispiel Erste Hilfe leisten. Ansonsten besteht sogar das Risiko, sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen.