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Kranke Schüler: Lehrer müssen helfen

14. September 2019, 00:04 Uhr
Kranke Schüler: Lehrer müssen helfen
Krank in der Schule Bild: colourbox.de

Das Bildungsministerium informiert, was verpflichtend ist und was nicht.

Immer häufiger besuchen Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, schweren Allergien und anderen Beeinträchtigungen die Schule. In einem neuen Rundschreiben hat das Bildungsministerium nun zusammengefasst, welche unterstützenden Tätigkeiten Lehrer leisten müssen. Verpflichtet sind Lehrer zur Erbringung "einfacher Tätigkeiten, die lediglich auf Allgemeinwissen beruhen und die jeder medizinische Laie erbringen darf" – etwa das Herbeiholen ärztlicher Hilfe, die Überwachung der selbstständigen Medikamenteneinnahme eines Kindes oder das Erinnern an die Blutzuckermessung oder die Jauseneinnahme bei einer Diabeteserkrankung. Sollte ein Schüler zu Schaden kommen, haftet nicht die Lehrkraft, sondern die Republik. Die aktive Verabreichung von Medikamenten, Blutzuckermessungen oder Handlungen an einer Insulinpumpe oder einer Ernährungssonde müssen Lehrer nicht übernehmen, sie können aber auf freiwilliger Basis erbracht werden. Dazu nötig ist auch die Zustimmung des Schülers und der Eltern. Hier haftet im Schadensfall ebenfalls nicht der Lehrer, sondern die Republik.

Bei Notfällen gilt für Lehrer eine besondere Verantwortung gegenüber anvertrauten Schülern – im Fall der Fälle müssen sie zum Beispiel Erste Hilfe leisten. Ansonsten besteht sogar das Risiko, sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen.

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1  Kommentar
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observer (22.145 Kommentare)
am 14.09.2019 09:46

Diese Regelungen schauen mir vernünftig aus. Das Zuführen von Insulin, das ja auch nur freiwillig ist, das sollten die LehrerInnen wohl besser unterlassen, das kann sehr gefährlich werden. Blutzucker messen hingegen, das sollte kein Problem sein und von jeder Lehrkraft beherrscht werden, sowie was bei einem Hypo zu tun ist. Die LehrerInnen sollten geschult werden, wie das zu machen ist - es ist a keine Kunst und nicht gefährlich. Und man sollte wissen, wo das Kind Traubenzucker hat, bzw. sollte solcher in der Klasse oder zumindest Schule vorrätig sein. Und sollte mal nur ein abgelaufener da sein, so ist der im Notfall auch kein Problem, ist immer noch weit besser, den zu geben, als nichts. was schnell wirkt. Ein Hypo ist viel gefährlicher, als kurzzeitig ein zu hoher Blutzucker.

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