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HIV – ein Virus, viele Aspekte

Von Roswitha Fitzinger   07.Dezember 2019

Von den weltweit knapp 38 Millionen Menschen mit HIV/Aids lebten im Vorjahr mehr als die Hälfte (54,4 Prozent) der Betroffenen in Ost- und Südafrika – insgesamt 20,6 Millionen Menschen. 5,8 Prozent der weltweit Erkrankten und Infizierten waren in West-/Zentraleuropa und Nordamerika zuhause.

Das Land mit dem höchsten Anteil von HIV-infizierten und an AIDS erkrankten Erwachsenen war 2018 eSwantini (vormals Swasiland). 27,3 Prozent der Gesamtbevölkerung in dem Kleinstaat im südlichen Afrika sind betroffen.

 

Trotz vielfacher Präventionsmaßnahmen ist in den vergangenen zehn Jahren in 74 Ländern die Zahl der HIV-Neuinfektionen gestiegen, darunter Ägypten, Kenia und Russland, wo die Zahl der Todesfälle nach einer HIV-Infektion im Vorjahr einen Rekordwert erreichte. 36.000 Menschen starben, die meisten zwischen 18 und 44 Jahre alt. Nur rund 500.000 Menschen haben in Russland Zugang zu Therapien.

Überhaupt ist die Versorgung und Behandlung von HIV-Infizierten weltweit von großen regionalen Unterschieden geprägt. In West-/Zentraleuropa und Nordamerika haben 77,2 Prozent aller HIV-positiven Menschen der Region Zugang zu einer HIV-Therapie, im Mittleren Osten und Nordafrika ist es hingegen nur knapp ein Drittel.

80 Prozent des globalen HIV-Medikamentenmarkts entfallen auf die USA und Europa, obwohl dort nur 2,2 Millionen der insgesamt 37,9 Millionen Betroffenen leben.

In Europa werden 54 Prozent der HIV-Fälle unter Frauen erst in einem späten Stadium erkannt, wie das Europäische Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) berichtet. Die Abdeckung mit HIV-Tests sei in der WHO-Region Europa (umfasst 53 Staaten, inklusive Russland und zentralasiatische Staaten) noch immer relativ gering. Gleichzeitig deuteten diese Anteile an Spätdiagnosen auch darauf hin, dass HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten bei älteren Erwachsenen nicht ausreichend thematisiert würden.

Was geht das den Arbeitgeber an?

Mindestens ein Österreicher wird täglich mit der Diagnose HIV konfrontiert. Neben der Krankheit haben die Betroffenen häufig mit Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen – auch am Arbeitsplatz. Unsicherheit besteht bei den Betroffenen und Arbeitgebern häufig über die arbeitsrechtliche Lage.

So ist eine HIV-Infektion beziehungsweise eine AIDS-Erkrankung kein Kündigungsgrund. Wird eine solche dennoch ausgesprochen, stellt das eine Diskriminierung beziehungsweise eine Sozialwidrigkeit dar und kann angefochten werden.

Auch Bewerbungsfragen in Zusammenhang mit HIV und Aids sind unzulässig und können daher ohne Rechtsfolgen falsch oder nicht beantworten werden. Bewerbungsfragen müssen mit der angestrebten Tätigkeit in Zusammenhang stehen und dürfen nicht die Privat- und Intimsphäre verletzen. Erfordert der angebotene Job jedoch bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen oder besteht tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko wie etwa im Bereich der Chirurgie, sind Fragen wie „Sind Sie HIV-negativ“ erlaubt und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Des Weiteren darf ein Arbeitgeber von seinem Beschäftigten keinen HIV-Test verlangen. Sollte dieser ohne Wissen und Einverständnis durchgeführt werden, kommt das einer „eigenmächtigen Heilbehandlung“ beziehungsweise „Körperverletzung“ gleich und ist strafbar. Auch der Betriebsarzt darf den Chef nicht über die HIV-Infektion eines Mitarbeiters informieren. Eine Zuwiderhandlung würde gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen und wäre strafbar. Kranken-, Pensionsversicherungen usw. muss die Art der Erkrankung jedoch bekannt gegeben werden. Für sie gilt allerdings ebenfalls die Schweigepflicht, auch dem Arbeitgeber gegenüber.

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18. April 2024