HIV – ein Virus, viele Aspekte
Von den weltweit knapp 38 Millionen Menschen mit HIV/Aids lebten im Vorjahr mehr als die Hälfte (54,4 Prozent) der Betroffenen in Ost- und Südafrika – insgesamt 20,6 Millionen Menschen. 5,8 Prozent der weltweit Erkrankten und Infizierten waren in West-/Zentraleuropa und Nordamerika zuhause.
Was geht das den Arbeitgeber an?
Mindestens ein Österreicher wird täglich mit der Diagnose HIV konfrontiert. Neben der Krankheit haben die Betroffenen häufig mit Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen – auch am Arbeitsplatz. Unsicherheit besteht bei den Betroffenen und Arbeitgebern häufig über die arbeitsrechtliche Lage.
So ist eine HIV-Infektion beziehungsweise eine AIDS-Erkrankung kein Kündigungsgrund. Wird eine solche dennoch ausgesprochen, stellt das eine Diskriminierung beziehungsweise eine Sozialwidrigkeit dar und kann angefochten werden.
Auch Bewerbungsfragen in Zusammenhang mit HIV und Aids sind unzulässig und können daher ohne Rechtsfolgen falsch oder nicht beantworten werden. Bewerbungsfragen müssen mit der angestrebten Tätigkeit in Zusammenhang stehen und dürfen nicht die Privat- und Intimsphäre verletzen. Erfordert der angebotene Job jedoch bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen oder besteht tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko wie etwa im Bereich der Chirurgie, sind Fragen wie „Sind Sie HIV-negativ“ erlaubt und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Des Weiteren darf ein Arbeitgeber von seinem Beschäftigten keinen HIV-Test verlangen. Sollte dieser ohne Wissen und Einverständnis durchgeführt werden, kommt das einer „eigenmächtigen Heilbehandlung“ beziehungsweise „Körperverletzung“ gleich und ist strafbar. Auch der Betriebsarzt darf den Chef nicht über die HIV-Infektion eines Mitarbeiters informieren. Eine Zuwiderhandlung würde gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen und wäre strafbar. Kranken-, Pensionsversicherungen usw. muss die Art der Erkrankung jedoch bekannt gegeben werden. Für sie gilt allerdings ebenfalls die Schweigepflicht, auch dem Arbeitgeber gegenüber.