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dm-Niederlage beim VfGH: Rezeptfreie Medizin nur in Apotheken

Von nachrichten.at/apa   23.März 2021

Ebenso bleibt das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung aufrecht. Dieses Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag veröffentlicht. Die Apothekerkammer sieht eine "richtungsweisende Entscheidung". 

Die dm-Kette hatte beim VfGH einen Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung eingebracht. Nach dem nun dritten gescheiterten Anlauf beim Verfassungsgerichtshof erwartet dm vorerst keine Liberalisierung durch die Regierung.

Der VfGH hatte bereits 2016 und 2017 einen Antrag der Drogeriemarktkette auf Prüfung des Apothekenmonopols aus formalen Gründen zweimal abgelehnt. "Wir werden uns weiterhin für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen und die der Mündigkeit der Bürger gerecht werden", so dm-Österreich-Geschäftsführer Harald Bauer am Dienstag in einer Aussendung.

Man werde nun die Entscheidung des VfGH im Detail analysieren. "Im Zuge dessen wird zudem geklärt, ob wir den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde", sagte Bauer.

In Österreich dürfen rezeptfreie Medikamente - etwa gegen Husten und Kopfweh - nur von Apotheken verkauft werden. Die Drogeriemarktkette verwies darauf, dass der Apothekenvorbehalt zwar nicht verfassungswidrig, aber durch die Verfassung auch nicht zwingend vorgegeben sei. 

Apothekerkammer: "Richtungsweisende Entscheidung"

Die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, sieht eine "richtungweisende Entscheidung im Sinne der Sicherheit für Patientinnen und Patienten". "Arzneimittel sind keine Konsumgüter. Gerade bei Medikamenten, die der Konsument ohne Diagnose und Verschreibung durch einen Arzt einnimmt, spielt die fundierte und vertrauensvolle Beratung über die richtige Auswahl und Anwendung eine große Rolle", so Mursch-Edlmayr in einer Aussendung. "Diese Beratung gewährleisten nur Apothekerinnen und Apotheker. Mit der Bestätigung des Apothekenvorbehalts anerkennt der Verfassungsgerichtshof die tragende Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung."

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16. April 2024