dm-Niederlage beim VfGH: Rezeptfreie Medizin nur in Apotheken
WIEN/WALS. Rezeptfreie Arzneimittel dürfen weiterhin nur von Apotheken abgegeben werden und nicht etwa über Drogeriemärkte. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag bestätigt. Die Drogeriemarktkette dm will jetzt Kooperationen mit Versandapotheken prüfen.
Ebenso bleibt das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung aufrecht. Dieses Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag veröffentlicht. Die Apothekerkammer sieht eine "richtungsweisende Entscheidung".
Die dm-Kette hatte beim VfGH einen Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung eingebracht. Nach dem nun dritten gescheiterten Anlauf beim Verfassungsgerichtshof erwartet dm vorerst keine Liberalisierung durch die Regierung.
Der VfGH hatte bereits 2016 und 2017 einen Antrag der Drogeriemarktkette auf Prüfung des Apothekenmonopols aus formalen Gründen zweimal abgelehnt. "Wir werden uns weiterhin für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen und die der Mündigkeit der Bürger gerecht werden", so dm-Österreich-Geschäftsführer Harald Bauer am Dienstag in einer Aussendung.
Man werde nun die Entscheidung des VfGH im Detail analysieren. "Im Zuge dessen wird zudem geklärt, ob wir den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde", sagte Bauer.
In Österreich dürfen rezeptfreie Medikamente - etwa gegen Husten und Kopfweh - nur von Apotheken verkauft werden. Die Drogeriemarktkette verwies darauf, dass der Apothekenvorbehalt zwar nicht verfassungswidrig, aber durch die Verfassung auch nicht zwingend vorgegeben sei.
Apothekerkammer: "Richtungsweisende Entscheidung"
Die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, sieht eine "richtungweisende Entscheidung im Sinne der Sicherheit für Patientinnen und Patienten". "Arzneimittel sind keine Konsumgüter. Gerade bei Medikamenten, die der Konsument ohne Diagnose und Verschreibung durch einen Arzt einnimmt, spielt die fundierte und vertrauensvolle Beratung über die richtige Auswahl und Anwendung eine große Rolle", so Mursch-Edlmayr in einer Aussendung. "Diese Beratung gewährleisten nur Apothekerinnen und Apotheker. Mit der Bestätigung des Apothekenvorbehalts anerkennt der Verfassungsgerichtshof die tragende Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung."
Die Supermärkte müssen wirklich nicht alles verkaufen !
Sieht man ja die Folgen, bei den anderen Produkten!
Computer, Waschmaschinen,Kühlschränke, Fernseher, usw. wird alles in den Supermärkten verkauft, aber reparieren soll es der Elektriker vor Ort, den man ruiniert mit den Preisen!
Weil der Supermarkt repariert nichts, die schicken es kreuz und quer durch Europa zu ihrendwelchen Werkstätten!
Die Leute schmeissen es dann weg, weil reparieren tut es ohnehin niemand mehr!
Wenn das den Apotheken genommen wird, können die genauso zusperren wie Computershops, Elektiker, usw.
Ich finde das Gerichtsurteil richtig!
In der Pandemie hat man ja jetzt gesehen, wie es so läuft bei Spar und Hofer mit Produkten, die keine Lebensmittel waren!
Wieder der Ständestaatwahn auf Kosten der Bevölkerung.
Mit Gesundheit hat das nicht einmal nichts zu tun - nur Sicherung der Pfründe war entscheidend.
Jö, da werden die Apotheker aber aufatmen, das Geldverdienen ist somit weiterhin gesichert. Derzeit wird ja viel gejammert, denn die Innenstädte sind leer, zum Arzt geht nur wer wirklich muss und die Grippe hat auch keinen erwischt. Ist doch super, dass die Regierung das Testen und Verteilen ermöglicht, ganz ohne hochgelobter Beratung, die nur in den seltensten Fällen tatsächlich erfolgt. Schade, dass viele nur Verkaufen und nicht Beraten, aber dazu reichen auch Drogisten, da braucht es keine teuren Naturwissenschaftler.
Die Auswahl in den Apotheken ist schon sehr bescheiden und die Apotheker lügen wie gedruckt. Dm hätte den nötigen frischen Wind geliefert…
Sowas nennt man MONOPOL !