STERBEHILFE - BIOETHIKKOMMISSION GR†NDETE ARBEITSGRUPPE: DRUML

Christiane Druml: Pflicht nicht nur im gesamten Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich, zu dem sie auch Apotheker, 24-Stunden-Pfleger und Hebammen zählt, sondern für alle körpernahen Berufe wie Friseure, Masseure, die Hand- und Fußkosmetik.    Bild: HERBERT PFARRHOFER (APA)