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Tofuwurst, Seitanschnitzel und Veggie-Burger dürfen Namen behalten

Von nachrichten.at/apa   23.Oktober 2020

Einem Gesetzesentwurf zufolge hätten pflanzliche Lebensmittel keine tierisch anmutenden Bezeichnungen mehr tragen dürfen. Dieser war als Teil der Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) im Zuge der Festlegung der Position des EU-Parlaments zur künftigen EU-Agrarpolitik eingebracht worden. Vor allem Landwirtschaftsverbände hatten massiv Werbung für das Verbot der Fleischbezeichnungen für Ersatzprodukte gemacht, das Vorhaben wurde jedoch innerhalb des EU-Parlaments mit Skepsis gesehen. Auch die österreichischen EU-Abgeordneten sprachen sich bis auf die ÖVP im Vorfeld gegen einen Bezeichnungsschutz für "Burger", "Wurst" und "Schnitzel" aus.

"Äußerst bedauerlich" für VP-Abgeordnete

Die ÖVP-EU-Abgeordnete Simone Schmiedtbauer bedauerte am Freitag in einer ersten Reaktion den Ausgang des Votums. "Wir haben einen funktionierenden Schutz für Milchbezeichnungen, der vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Dass nun auch ein Schutz für Fleischbezeichnungen eingeführt werden sollte, wäre für mich die logische Konsequenz - ganz abgesehen von den Grabenkämpfen, die sich rund um das Thema aufgetan haben", so die ÖVP-Agrarsprecherin im EU-Parlament.

Deswegen sei es "äußerst bedauerlich", dass bei der Abstimmung "eine Allianz zwischen Nahrungsmittelmultis und NGOs gesiegt" habe. "Dabei geht es den Großkonzernen nicht um tierische oder pflanzliche oder gesunde Ernährung, hier geht es rein um Gewinnmaximierung am Lebensmittelmarkt", kritisierte Schmiedtbauer. "Für etablierte Begriffe wie den Veggie-Burger hätte es ohnehin Ausnahmen gegeben." Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, hatte im Vorfeld der Abstimmung Wurst- und Fleischbezeichnungen für pflanzliche Alternativen als besonders für Menschen wichtig bezeichnet, die erstmals auf fleischlose Alternativen umzusteigen versuchen.

Die EU-Abgeordneten stimmen am Freitagnachmittag über die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Das Ergebnis des umstrittenen Votums wird um 17.00 Uhr erwartet. Hat das EU-Parlament seine Position zur künftigen GAP festgelegt, können die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission beginnen.

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24. April 2024