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Friedensvertrag von St. Germain: Als die Grenzen neu gezogen wurden

Von nachrichten.at/apa   10.September 2019

Vor 100 Jahren, am 10. September 1919, erlebte Österreichs damaliger Staatskanzler Karl Renner die schwerste Stunde seiner politischen Karriere bis dahin: Er musste im Namen der Republik Österreich, wie das Land statt "Deutschösterreich" fortan zu heißen hatte, im Schloss von Saint-Germain bei Paris seine Unterschrift unter den dem Land im Ersten Weltkrieg aufgezwungenen Friedensvertrag setzen.

Für Österreich war es ein "Staatsvertrag", weil sich die neugegründete Republik im Gegensatz zu den "Alliierten und Assoziierten Mächten" nicht als Rechtsnachfolger der untergegangenen Donaumonarchie ansah.

Karl Renner verlässt mit den Friedensbedingungen der Alliierten unterm Arm in Begleitung der Österreichischen Delegation das Schloß in St. Germain-an Laye.

Die Zerschlagung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war nicht die ursprüngliche Absicht der Entente-Staaten. Erst nach dem Scheitern von Bemühungen, Österreich-Ungarn von seinem deutschen Verbündeten zu trennen, besonders nach der berüchtigten Sixtus-Affäre, widmeten die Weltkriegs-Alliierten dem Widerstand der Völker der Donaumonarchie gegen die Wiener Zentralmacht größere Aufmerksamkeit. Am 3. November 1918 unterzeichnete Österreich in der Villa Giusti bei Padua einen Waffenstillstand mit der Entente, Ungarn nach der staatsrechtlichen Trennung von Österreich am 13. November einen eigenen in Belgrad.

Aus dem Archiv: So berichtete die Linzer "Tages-Post", Vorgängerin der OÖN, am 10. September 1919 >>> pdf-Datei.

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Harte Linie durchgesetzt

Bei der am 18. Jänner 1919 zunächst ohne die besiegten Mächte begonnenen Pariser Friedenskonferenz widmete man sich zunächst der geplanten Gründung eines Völkerbundes und dem Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich. Die von US-Präsident Thomas Woodrow Wilson proklamierten 14 Punkte mit der Forderung nach Selbstbestimmung der Völker traten in der Folge immer mehr hinter die in Geheimverträgen beschlossenen Kriegsziele der Entente zurück, es setzte sich die vom französischen Ministerpräsidenten Georges Clemenceau verfochtene harte Linie gegenüber den besiegten Mittelmächten durch.

Österreich und Ungarn wurden als Feindmächte und als Rechtsnachfolger der Donaumonarchie und nicht als auf dem Boden der Monarchie "neu entstandene" Staaten betrachtet. Lange bestand unter den "Großen Vier" der Friedenskonferenz (Wilson, Frankreichs Premier Georges Clemenceau, der britische Regierungschef David Lloyd George und Italiens Premierminister Vittorio Orlando) Uneinigkeit, in welcher Form man Deutschösterreich behandeln sollte. Noch Ende Mai 1919 gab es Auseinandersetzungen über seine staats- und völkerrechtliche Stellung.

Am 22. Februar 1919 hatte sich der Rat der Zehn (Regierungschefs und Außenminister der USA, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Japans) erstmals mit dem Problem Deutschösterreich auseinandergesetzt, als es zu entscheiden galt, ob man den Vertrag mit dem Deutschen Reich allein vorantreiben oder gleichzeitig mit allen anderen besiegten Ländern koppeln sollte. Man war sich über die Schwierigkeit der Frage der Verträge mit Österreich und Ungarn einig, da die ehemalige Feindmacht Österreich-Ungarn in eine Reihe von Staaten zerfallen war.

So wurde es an diesem Tag in einer Resolution als wünschenswert bezeichnet, unverzüglich mit den Beratungen über die vorläufigen Friedensbedingungen mit Österreich-Ungarn zu beginnen und die nötigen Untersuchungen möglichst rasch durchzuführen - die Resolution sprach von Österreich-Ungarn und nicht von den getrennten Staaten Österreich und Ungarn. Weil die staats- und völkerrechtliche Stellung der auf dem Gebiet der Donaumonarchie entstandenen Staaten noch nicht definiert war und der Rat der Zehn kein Präjudiz schaffen wollte, begnügte man sich damit, sich auf den früheren Gesamtstaat zu beziehen.

Erst im Mai 1919, nach Abschluss der Beratungen über die Friedensbedingungen für das Deutsche Reich, wandten sich der Rat der (Großen) Vier, der Rat der Zehn und der Rat der Außenminister der österreichischen Frage zu. Deutschösterreich war sehr bemüht, auf den Gang dieser Beratungen einzuwirken. Wie schwierig sie waren, zeigte sich, dass immer wieder kleinere Details angeschnitten werden mussten.

So zum Beispiel das Problem der Südbahngesellschaft, deren Bahnnetz nun auf vier Staaten verteilt war, oder Vorwürfe aus Wien, dass man in Paris rücksichtslos österreichisches Kulturgut verschachern wolle. Besonders Präsident Wilson wandte sich energisch gegen verschiedene, bis in das 18. Jahrhundert zurückreichende Forderungen Italiens nach in Österreich befindlichen Kulturgütern. Auch die katastrophale Wirtschafts- und Ernährungslage in Österreich und ganz Mitteleuropa stand zur Debatte, vor allem aus Furcht vor einem Übergreifen des Bolschewismus auf diese Länder.

Seitens der "befreiten" Staaten bestand eine starke Ablehnung gegenüber Wien, sie versuchten auch, sich von aus der Vergangenheit entspringenden Verpflichtungen wirtschaftlicher und finanzieller Art auf Kosten Österreichs und Ungarns zu lösen. Schon in den Tagen des Umsturzes 1918 hatte sich abgezeichnet, dass jene Staaten, die seit Jahrzehnten mit dem Schlagwort der nationalen Selbstbestimmung ihre Freiheit zu erlangen versuchten, nun zu Vertretern historischer Grenzen wurden (etwa die Tschechoslowakei), während die deutschösterreichischen Politiker, die bis 1918 die historische Einheit des Gesamtstaates schützen wollten, nun das Prinzip der nationalen Selbstbestimmung zur Grundlage der Friedensregelung erhoben wissen wollten.

Der Wunsch der Deutschösterreicher, Bestandteil Deutschlands zu werden, stieß in Paris und Prag, dann auch in London, Rom und Belgrad auf scharfe Ablehnung, da sie Gegner einer Stärkung Deutschlands waren. Diese Ablehnung wurde in der Folge mit der Drohung unterstrichen, Lebensmittel- und Kohlelieferungen an Deutschösterreich einzustellen. Erfolge in nationalen Belangen sollte Österreich nur in der Kärntner und in der Burgenland-Frage erzielen, dank italienischer Unterstützung, da Rom seine Donauraum-Politik unter Umgehung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Jugoslawien genannt) nur über Österreich verfolgen konnte.

Am 6. April 1919 kamen die Mächte überein, die Untersteiermark einschließlich der Region Marburg (Maribor) dem SKS-Königreich zu überlassen. Am 22. April herrschte Einigkeit darüber, das Deutsche Reich zur Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs zu verpflichten. Dieses "Anschlussverbot" wurde im Artikel 80 des Versailler Friedensvertrages niedergelegt. Damit war die Anschluss-Politik des österreichischen sozialistischen Staatssekretärs für Auswärtige Angelegenheiten, Otto Bauer, der noch Anfang 1919 mit seinem deutschen Amtskollegen in Berlin darüber verhandelt hatte, gescheitert. Südtirol war de facto verloren, denn Italien bestand auf der Erfüllung der alliierten Versprechungen im Londoner Geheimvertrag von 1915, wo ihm die Brennergrenze zugesichert worden war. Am 24. April 1919 sprach Wilson das Gebiet südlich des Brenner definitiv Italien zu.

St. Germain

100 Jahre Südtirol als Schwerpunkt im Fernsehen

Die Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain

Der Vertrag von St. Germain vom 10. September 1919 war ein Instrument von 381 Artikeln und zahlreichen umfangreichen Annexen zur Regelung der vielen, sich aus der Auflösung der Donaumonarchie ergebenen Streitfragen politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Natur. In der Folge die wichtigsten, die österreichische Reichshälfte betreffenden Bestimmungen:

- An die neugegründete Tschechoslowakei, bestehend aus Böhmen, Mähren und Österreichisch Schlesien, der Slowakei und Karpato-Ukraine gehen einige Gemeinden Niederösterreichs, so Feldsberg (Valtice), der Bahnhof Gmünd und andere Orte. Den deutschsprachigen Gebieten Böhmens und Mährens wurde das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" verweigert.

- Italien erhält Südtirol, das Trentino und das Kanaltal, sowie Istrien samt Triest.

- Polen erhält Galizien.

- Rumänien erhält die Bukowina.

- Das neu gegründete Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Jugoslawien genannt) erhält die Untersteiermark und das Kärntner Mießtal.

- In Südkärnten findet eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zu Österreich oder zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen statt.

- Deutsch-Westungarn geht an Österreich, es erhält den Namen Burgenland. Der Name stammt von der deutschen Bezeichnung der Komitate Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg (ungarisch Moson, Sopron und Vas), von denen Teilgebiete zum neuen Bundesland vereinigt wurden.

- Die Verwendung von "Deutschösterreich" als Staatsname wird verboten, die künftige Bezeichnung lautet "Republik Österreich".

- Der Anschluss an das Deutsche Reich wird Österreich untersagt.

- Österreich wird zu Reparationszahlungen verpflichtet, deren Höhe von einer eigens eingesetzten Kommission festgelegt wird.

- Die allgemeine Wehrpflicht wird untersagt. Österreich wird nur ein Berufsheer von 30.000 Mann gestattet. Rüstungsfabriken und Waffen müssen zerstört werden.

- Der Vertrag enthält auch Artikel über die Gründung des Völkerbundes und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

- Die Donau wird internationalisiert.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages am 16. Juli 1920 gilt die Österreichisch-Ungarische Monarchie auch völkerrechtlich als aufgelöst.

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25. April 2024