Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Urteil: 24 Klauseln in AGB von Sky gesetzeswidrig

Von nachrichten.at/apa   15.April 2019

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 24 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sky für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Handelsgericht (HG) Wien hatte dem VKI bei 27 von 29 beanstandeten Punkten recht gegeben. Neben den Vertragsbestimmungen geht es in dem Verfahren auch um die Geschäftspraxis von Sky bei telefonischer Kundenwerbung. In diesem Punkt bestätigte das OLG Wien das erstinstanzliche Urteil. Es ist unzulässig, dass Sky bei telefonisch geworbenen Kunden von einem gültigen Vertrag ausgeht, obwohl die Kunden das schriftlich nicht noch einmal bestätigt haben.

Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Sky geht davon aus, dass ein Vertrag schon am Telefon gültig zustande kommt, heißt es in einer Aussendung des Konsumentenschutzes in der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) am Montag.

Mittlerweile schicke Sky Vertragsformulare an Konsumenten und ersuche sie, dass sie diese unterschreiben. "Offenbar ist sich Sky selbst nicht mehr ganz sicher, ob die Verträge wirksam sind", so die Leiterin des Konsumentenschutzes in der AK OÖ, UIrike Weiß. Konsumenten seien nicht verpflichtet, die Formulare zu unterschreiben. Wenn man stattdessen aus dem "vermeintlichen Sky-Abo" aussteigen möchte, könne man sich an die Arbeiterkammer wenden. Konsumenten könnten nach Meinung der Experten der AK OÖ die Entgelte zurückfordern, wenn sie den Vertrag nicht bestätigen.

copyright  2024
24. April 2024