Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Kušej zu Fall Teichtmeister: "Es war ein fein gestricktes Lügennetz"

Von nachrichten.at/apa, 07. Februar 2023, 06:37 Uhr
Florian Teichtmeister 
Der mittlerweile entlassene Burgschauspieler Florian Teichtmeister  Bild: NKO/JAEAPA/FLORIAN WIESER

WIEN. Burgtheater-Direktor Martin Kušej hat gegenüber dem ORF erstmals ausführlich Stellung zum Fall Teichtmeister genommen.

"Ich komme an die Grenzen in meiner eigenen Emotionalität - auch in der Erkenntnis, dass mich jemand so massiv belogen hat." Burgtheater-Direktor Martin Kušej hat am Montag gegenüber dem ORF erstmals ausführlich Stellung zum Fall Teichtmeister genommen. Der mittlerweile entlassene Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss sich am Mittwoch (8. Februar) wegen des Besitzes von 58.000 Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch vor dem Wiener Landesgericht verantworten.

Dass er bis dato noch kein Interview zur Causa gegeben hat, begründete Kušej in Ö1 und im "Kulturmontag" mit der Überraschung ob der Enthüllung: "Ich muss zugeben, dass wir von dieser ganzen Geschichte kalt erwischt wurden und uns eine unheimliche Schockstarre erfasst hat. [...] Ich hatte das Gefühl, man zieht mir absolut den Boden unter den Füßen weg." Schließlich habe Florian Teichtmeister, seit die Vorwürfe 2021 intern bekannt wurden, stets beteuert, dass sich die Sache auf einem guten Weg befinde und an den Vorwürfen nichts dran sei. "Es war ein sehr fein gestricktes Lügennetz, auf das ich hereingefallen bin", so Kušej.

Fehler aus arbeitsrechtlicher Sicht kann der Burgtheater-Direktor deshalb bei seinem Haus auch nicht ausmachen: "Es ist für jeden Arbeitgeber wichtig, dass er ein Grundvertrauen in die Menschen hat, mit denen er arbeitet. [...] Es gibt die Unschuldsvermutung, an die ich mich zu halten hatte." Selbstredend sei man im Nachhinein immer klüger, aber Teichtmeister entlassen habe man 2021 schlicht nicht können. "Der Großteil aller Arbeitsrechtler, die sich auskennen, [...] hat bestätigt, dass wir uns absolut richtig verhalten haben."

Klar sei zugleich, dass der finanzielle und der Imageschaden für das Burgtheater immens sei, weshalb man auch versuchen müsse, sich an Teichtmeister schadlos zu halten. "Wir sind als Geschäftsführer verpflichtet, den Schaden in irgendeiner Form einzuklagen - und das werden wir auch tun." Die genaue Summe, von der man hier spreche, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffern. Grundsätzlich gelte jedenfalls: "Wir lassen es auf keinen Fall zu, dass ein verbrecherischer Mensch die Arbeit von 500 Personen, die hier arbeiten, diskreditiert und beschädigt."

mehr aus Kultur

Komödie „Alles in bester Ordnung“: Wenn das "Lieber aufheben" überhand nimmt

Knalleffekt für #MeToo-Bewegung: Weinstein-Urteil aufgehoben

Song Contest: Ein "Schlampen"-Lied spaltet Spanien

Franz Welser-Möst, der Weltstar ganz nah

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

11  Kommentare
11  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jack_candy (7.852 Kommentare)
am 07.02.2023 11:38

Was soll das Burgtheater (oder jeder andere Arbeitgeber) in so einem Fall denn machen?

Jemanden ohne Beweise, nur aufgrund von Gerüchten zu entlassen, geht nicht.
Was ist, wenn der unschuldig ist?

Der Job ist weg, und einfach wieder einstellen ist nicht immer möglich und schon gar nicht einfach (im Zweifel ist jemand anderer auf der Karriereleiter aufgestiegen und will die neue Position nicht aufgeben).
Auf den Arbeitgeber kämen (zu Recht) Schadenersatzforderungen zu, die allerdings für den zu Unrecht Beschuldigten nach hiesigen Tarifen eher lächerlich sind. Mit ein paar tausend Euro lässt sich ein zerstörtes Leben oder eine abgebrochene Karriere nicht ausgleichen.

lädt ...
melden
benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 07.02.2023 12:26

Man kann auch bei einer Verurteilung nicht deswegen entlassen werden, solange es sich um kein betriebsschädigendes Verhalten handelt.
Ganz genau geht es die Firma nichts an, was der Arbeitnehmer privat treibt, solange es keinen negativen Einfluss auf die Firma hat.

Eine Firma darf/kann auch nur einen Strafregisterauszug einholen, etwa vor Einstellung, wenn die Lebensführung für den angestrebten Posten relevant ist.
Also etwa bei Sicherheitspersonal, oder Bankangestellten usw.

lädt ...
melden
krawuzi-kapuzi (1.001 Kommentare)
am 07.02.2023 11:34

Es ist verabscheuungswürdig, was Hr. Teichtmeister getan hat. Trotzdem wünsche ich ihm in dieser Situation Menschen, die auch das Gute in ihm sehen und ihm Halt geben.

lädt ...
melden
Brido (1.903 Kommentare)
am 07.02.2023 09:42

Bei der Anzahl "kann" er scheinbar nicht mehr anders.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 07.02.2023 09:16

Man stelle sich vor:

In der Burgtheatergarderobe kommt es zu Diebstählen.
Es gibt Hinweise auf einen Verdächtigen.
Herr Kusej fragt denjenigen, ob er es war.
Der antwortet ihm treuherzig, daß er es nicht gewesen sei.
Worauf sich der Kusej beruhigt zurück lehnt
und mit zur Programmfortführung mit Teichtmeister übergeht.

Ist der Herr jetzt nur blauäugig,
oder vielleicht doch ein bißchen sorglos dumm ?

Zum Herausreden scheint er aber gscheit genug zu sein.
Verantwortungsbewußtes Handeln
schaut jedenfalls anders aus.

lädt ...
melden
LASimon (11.304 Kommentare)
am 07.02.2023 09:47

Der Vergleich hinkt, denn bei ihrem Beispiel muss es nachgerade jemand "aus dem Haus" gewesen sein. Das ist beim Fall Teichtmeister aber komplett anders.

lädt ...
melden
benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 07.02.2023 12:07

Der Teichtmeister hat das aber privat gemacht.

Ihr Beispiel würde stimmern, wenn der Chef den fragt, ob er gerne mal was beim Einkaufen mitgehen lässt.

Was ihn aber gar nichts angeht und er ihn selbst bei einer Strafe dafür deswegen nicht entlassen dürfte.

Selbst die Tat jetzt rechtfertigt wohl keine Entlassung, würde es sich nicht um einen Puplikumsbetrieb handeln. (betriebsschädigendes Verhalten)
Der Chef müsst auch gar nichts davon erfahren.
Er könnte bestenfalls ein Leumundszeugnis einfordern, aber auch das ist für diesen Job nicht rechtlich möglich, sondern nur auf guten Willen.

lädt ...
melden
sagenhaft (2.100 Kommentare)
am 07.02.2023 09:00

Naja Kusai will sich da herausreden weil bei so massiven Vorwuerfen muss man den Mitarbeiter schon zur Offenlegung und schriftlicher Erklaerung auffordern. Da gehts ja nicht so wie wenn einer immer zu spaet kommt oder angeheitert ist. Diese Verantwortung hat man als Direktor. Unglaublich eie verrueckt die Kulturszene in Oesterreich ist

lädt ...
melden
LASimon (11.304 Kommentare)
am 07.02.2023 09:48

Wenn jemand verbal lügt: warum sollte er dann die Wahrheit schreiben?

lädt ...
melden
tramway (663 Kommentare)
am 07.02.2023 10:32

Sollte er nicht, würde aber das "einklagen" des Schadens erleichtern.

lädt ...
melden
benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 07.02.2023 12:09

Welche massiven Vorwürfe?

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen