Erl: "profil"-Klage gegen Leisner war erfolgreich
Leisner wurde wegen unwahrer, ehrenrühriger und kreditschädigender Behauptungen unter anderem zu Unterlassung und Widerruf verurteilt.
Der künstlerische Leiter hatte in einer Pressekonferenz von angeblichen Zahlungen durch das Magazin an einen Informanten gesprochen, damit dieser Aussagen gegen den wegen angeblicher sexueller Übergriffe unter Beschuss geratenen Gustav Kuhn tätige. Er muss den Widerruf laut Urteil in mehreren Zeitungen veröffentlichen.