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Traum vom Schwimmteich im Garten "Gute Beratung ist das Um und Auf"

Von Ulrike Griessl, 10. August 2015, 00:04 Uhr
Traum vom Schwimmteich im Garten "Gute Beratung ist das Um und Auf"
Die derzeitige Hitze lässt die Sehnsucht nach einem Badeparadies im eigenen Garten stark wachsen. Bild: privat

Wichtige Fragen zum Thema Schwimmteich oder Naturpool vom Experten beantwortet.

"Egal ob normales Swimmingpool, Badeteich oder Naturpool, eine Bademöglichkeit im eigenen Garten muss her!" Dieser Gedanke schwirrt angesichts der Hitze derzeit vielen Österreichern im Kopf herum. "Doch die Entscheidung, welche Art von Bademöglichkeit man auswählt, sollte man sich nicht leicht machen, gute Beratung ist das Um und Auf beim Teichbau", sagt Martin Mikulitsch, Vorstand im Verband des österreichischen Schwimmteich- und Naturpoolbaus. Denn es gebe kein objektives Gut oder Schlecht. Was das Richtige ist, hänge allein von den persönlichen Vorlieben ab.

Folgende Informationen können Unentschlossenen bei der Auswahl der geeigneten Bademöglichkeit helfen.

1. Was ist der Unterschied zwischen Schwimmteich und Naturpool?

"Ein Naturpool ist ein naturnaher umweltfreundlicher Badeplatz", erklärt Mikulitsch. Das Wasser werde mit Mikroorganismen und absolut ohne Chemie aufbereitet. Das Naturpool muss allerdings regelmäßig gewartet werden, die Wasserqualität muss kontrolliert und der Filter gewechselt werden. Ein Badeteich unterscheidet sich wesentlich vom Naturpool, wie der Experte betont: "Das ist ein künstlich errichtetes, einem natürlichen Weiher, See oder Fluss nachempfundenes Gewässer. Die Reinhaltung des Wassers erfolgt ausschließlich über biologische Vorgänge, die Wasserpflege fällt also weg, man muss nur im Herbst ein Laubschutznetz spannen und im Spätherbst die Unterwasserpflanzen von der Bodenoberfläche abschneiden und entfernen." Wer sich für einen Schwimmteich entscheidet, muss jedoch damit leben können, dass auch Pflanzen und Tiere in dem Gewässer sind.

2. Wie groß muss ein Grundstück für ein Naturpool oder einen Schwimmteich sein?

Mikulitsch: "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein künstlich angelegter Teich eine bestimmte Mindestgröße haben muss. Man kann ihn in jeder Größe anlegen. Der Teichbauer muss nur, je nach Größe, bestimmte Regeln befolgen, damit das Ökosystem im Teich richtig arbeitet. Will man natürlich nicht nur die Zehen hineinstrecken, sondern wirklich schwimmen, braucht man eine Mindestgröße von etwa 18 Quadratmetern."

3. Was muss ich vor der Planung eines Schwimmteichs beachten?

Man unterscheidet fünf Typen von Teichen – von sehr naturnah und technikfrei, bis hin zu wenig naturnah mit intensivem Technikeinsatz. Ansprüche an die Klarheit des Wassers, an die Bewegungsfreiheit beim Schwimmen und den Pflegeaufwand sind die Entscheidungskriterien, welcher Schwimmteich der geeignete ist. Einschränkungen bei der Planung bilden Gegebenheiten des Grundstücks wie etwa Grundwasser, Felsen oder größere Leitungen.

4. Muss ich einen Teich behördlich bewilligen lassen?

Ein Wasservolumen von 50 Kubikmetern ohne größere Betonarbeiten ist lediglich bauanzeigepflichtig. Beton- und gemauerte Becken fallen hingegen ohne Berücksichtigung der Größe immer unter die Baubewilligungspflicht.

5. Sind Fische und Wildenten im Teich empfehlenswert?

"Fische sind für Schwimmteiche ungeeignete Mitbewohner", sagt der Schwimmteichexperte Mikulitsch. Auch Wildenten empfiehlt er nicht: "Durch ihr arttypisches Gründeln richten sie große Schäden an den Wasserpflanzenbeständen an und reichern das Wasser zudem mit ihren Ausscheidungen zu intensiv mit Nährstoffen an.

6. Wie bekämpft man Algen?

"Dazu möchte ich grundsätzlich sagen, dass Algen an sich nichts Böses sind", sagt Mikulitsch. Algen seien Teil des belebten Wassers und keine Krankheit. Kein Pool sei völlig algenfrei, aber gute Teichbauer könnten ein Klima im Wasser schaffen, das andere Pflanzen fördere und das Algenwachstum bremse.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 10.08.2015 08:22

eine irreführung ist, dass
18 m2 genügen. regenerations- und schwimm!-teil in einer froschlacke??
die faustregtel hat sich nicht geändert. ein drittel schwimmfläche, mindestens zwei drittel regeneration. alles andere ist unsinn. dazu kommt, je kleiner der teich, umso nötiger ist eine getrennter schwimmbereich, der absolut frei von bewuchs ist.

die nächste irreführung ist, dass "maxiaml 1 bis2 tage im jahr an arbeit anfallen, es sind eher 1 bis 2 tage im monat und mehr.

diese beiden argumente werden gerne zum "geschäftmachen" eingesetzt

und enten im teich sind ein absolutes nein! ein einziger entenschiss verseucht mindestens fünftausen liter wasser!
da sind ein paar bitterlinge oder moderlieschen harmlos dagegen.

ich war gründungsmitglied des verbandes, nur damit kein irrtum aufkommt....

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amha (11.322 Kommentare)
am 10.08.2015 08:08

Müssen Jounalisten jede Falschmeldung ungeprüft weitergeben?

4. Muss ich einen Teich behördlich bewilligen lassen?
Ein Wasservolumen von 50 Kubikmetern ohne größere Betonarbeiten ist lediglich bauanzeigepflichtig. Beton- und gemauerte Becken fallen hingegen ohne Berücksichtigung der Größe immer unter die Baubewilligungspflicht.

Diese Aussage ist (zumindest für OÖ) ausgemachter Unsinn. Pools (selbstverständlich mit Beton- und Mauerarbeiten) bis zu einer Wasserfläche von 35 m² und einer Tiefe von 1,5 m (in der Praxis meist 4 x 8 x 1,5 m) können bewilligungs- und sogar anzeigefrei errichtet werden.

Ich möchte Herrn Mikulitsch ja keineswegs die bewusste Falschinformation unterstellen; vielleicht weiß der Wiener halt nur nicht, dass Bauordnung Ländersache ist. zwinkern

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rainer.wiesinger@24speed.at (2 Kommentare)
am 11.08.2015 09:56

Es wäre dazu noch hinzuzufügen, dass die Errichtung von Schwimmteichen und Schwimmbädern im Grünland mit Ausnahme bei Errichtung durch einen Landwirte unzulässig sind.

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