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Wegen Hasspostings verurteilt

Von (staro)   07.April 2017

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und trotz der vermeintlichen Anonymität können Taten gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Erfahrung mussten heuer bereits zwei User von nachrichten.at, der Online-Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten, machen. Sie wurden wegen Postings aus der untersten Schublade gerichtlich zur Verantwortung gezogen und rechtskräftig wegen des Delikts der Verhetzung verurteilt.

Im Fall eines Pensionisten aus dem Salzkammergut verhängte das Gericht kürzlich eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, die angesichts der geringen Pension des Beschuldigten mit je zehn Euro berechnet wurden. Das Strafgesetzbuch sieht zur Festlegung einer Geldstrafe mindestens einen Tagessatz von vier Euro und höchstens 5000 Euro vor. Verantworten musste sich der Mann wegen insgesamt fünf Postings zu OÖN-Artikeln.

"Nichtsnutzige" Türken

Der User bezeichnete beispielsweise den türkischen Präsidenten Erdogan als "Abschaum", Türken pauschal als "seine nichtsnutzigen Landsleute", die "man ihm gleich nach Hause schicken sollte". Der Täter habe dies in der Absicht geschrieben, die Menschenwürde der Türken als Ethnie zu verletzen und um sie "als Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen", entschied das Gericht. In einem weiteren Posting forderte der Pensionist sogar öffentlich zu einer schweren Straftat auf. In dem kurzen OÖN-Bericht ging es um einen 16-Jährigen, der von der Polizei am Linzer Hauptbahnhof mit Drogen erwischt worden war. Der Kommentar des Users dazu: "Es wird an der Zeit, dass die Bewohner dort zur Selbsthilfe greifen und dem Gesindel Einheizen (sic!), und das im wörtlichen Sinn."

Anzeigen führten zur Anklage

"Ich glaube, dass diesen Herrn die Lust auf solche Postings vergangen ist", sagt der Linzer Rechtsanwalt Winfried Sattlegger, der im Auftrag der OÖN rechtlich gegen Hasspostings vorgeht und strafrechtlich relevante Beiträge auch bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringt. Die Anklagebehörde brachte gegen den Pensionisten wie auch im Fall eines Kärntners, der bereits im Februar zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden ist, Strafanträge ein.

"Sollten Sie erneut ein verhetzendes Posting veröffentlichen, wird die bedingte Haftstrafe in eine unbedingte umgewandelt und es kommt mindestens noch einmal ein halbes Jahr Haft dazu", warnt der auf das Medienrecht spezialisierte Anwalt. Seine Arbeit zeitige aber bereits Erfolge, sagt Sattlegger. "Der allgemeine Umgangston im Diskussionforum der OÖNachrichten ist spürbar besser geworden." 

 

Das Delikt der Verhetzung

Strafrecht: Der Verhetzungs-Paragraf (§ 283 StGB) ist im Vorjahr verschärft worden. So wird nun nicht mehr nur das „Auffordern zu Gewalt“, sondern auch bereits das „Aufstacheln zum Hass“ geahndet. Die Hassbotschaft muss für einen Schuldspruch nur noch rund 30 Menschen zugänglich gemacht werden, früher waren es 150 Personen. Wer Verhetzungen in einem Medium veröffentlicht oder einer „breiten Öffentlichkeit“ (rund 150 Menschen) zugänglich macht, riskiert bis zu drei Jahre Haft. Zuvor betrug die Maximalstrafe nur zwei Jahre.
Anklagen: Im Vorjahr wurden 113 Anklagen erhoben, um 41 Prozent mehr als noch im Jahr 2015.

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19. April 2024