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Vorsicht, Touristenfalle!

Von Thomas Grumböck   07.Juli 2012

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und als Auto fahrender Tourist ist man eine gute Einnahmequelle. Kaum ist die Grenze passiert, lauern lauter Fallen, die fast immer auch zuschnappen. Einmal ist es die Radarfalle, dann die Touristenfalle, und beim nächsten Mal die Kostenfalle.

Es geht aber auch anders. Ein lieber Kollege, der gerne mit dem Wohnmobil durch die Gegend fährt, fand kürzlich in Lübeck einen ungewöhnlichen „Strafzettel“ an der Windschutzscheibe seines rollenden Wohnzimmers. „Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer“, stand darauf zu lesen, „Sie haben ihr Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz abgestellt. Bitte nützen Sie künftig den Wohnmobil-Parkplatz, der sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. Von einer Strafe sehen wir diesmal ab. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Ordnungsdienst“. Der liebe Kollege war ob der norddeutschen Höflichkeit ganz begeistert. „So was gibt’s bei uns nicht“, lautete sein Kommentar.

Doch, gibt es. In Schärding bekam ein Ausflügler kürzlich einen ähnlichen ordnungspolitischen Hinweis: „Sehr geehrter Fahrzeuglenker, leider mussten wir feststellen, dass Sie ihre Parkzeit geringfügig überzogen haben. Von einer Ahndung sehen wir vorerst ab. Besuchen Sie uns wieder zum Einkaufen und Einkehren, wir freuen uns auf Sie. Ihre Stadtgemeinde Schärding.“

So kann man auch Touristen fangen. Ohne Falle, ohne negativen Beigeschmack, dafür aber mit besten Aussichten, den Gast auch in der kommenden Saison wieder zu sehen.

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28. März 2024