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Ein Hindernis im Falle eines Brandes?

Von Christoph Etzlstorfer   25.April 2012

An der Kassa erfahren Sie dann, dass zwar noch jede Menge Plätze frei sind, für Sie aber keiner mehr. Kennen Sie das?

Oder Sie erfahren an der Kassa, dass Sie und Ihre Begleitung zwar Plätze bekommen können, aber nur getrennte, weit auseinander. Haben Sie das schon erlebt?

Oder, noch besser. Ihre Begleitung bekommt einen Sitzplatz, Sie aber nicht, für Sie gibt es nur Stehplätze.

Wenn Sie das kennen, dann sind Sie sehr wahrscheinlich mit einem Rollstuhl unterwegs, oder Ihre Begleitung benutzt einen Rollstuhl.

Sehen Sie sich einen Kinosaal einmal genauer an. Sehr oft gibt es nur einen einzigen Sitzplatz, der mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Für alle anderen müssen Sie Stufen hinauf oder hinunter steigen. Wenn dieser eine gut erreichbare Platz verkauft oder auch nur reserviert ist, haben Sie Pech gehabt. So können spontane Filmabende schon vor der Vorstellung spannend werden.

In manchen Kinos gibt es so genannte Rollstuhlplätze. Dort können Sie mit dem Rollstuhl hinfahren und darin sitzen bleiben, während Ihre Begleitung in einem ganz anderen Teil des Saales sitzt. Abgesehen davon, dass die meisten Menschen, die zusammen in ein Kino gehen, den Film auch gemeinsam erleben wollen, ist es für viele Rollstuhlfahrer angenehmer, in einem Sitz Platz zu nehmen. Immerhin haben Rollstühle in den vergangenen Jahren eine große Entwicklung erfahren. Sie haben mit den Krankenhausfahrstühlen der Vergangenheit mittlerweile nicht mehr viel gemeinsam und sind für Fortbewegung optimiert.

Um sich einen Film im Kino anzusehen, setzen sich viele Benutzer von Rollstühlen so wie jeder andere Besucher auch lieber in einen bequemen Kinosessel. Die Vorstellung vom Rollstuhl aus zu verfolgen hat eine ähnliche Qualität wie ein Stehplatz im Kino.

Eine weitere Hürde stellen die feuerpolizeilichen Bestimmungen dar. Diese geben vor, dass man als Rollstuhlfahrer seinen Rollstuhl nicht verlassen darf, weil man im Falle eines Brandes ein Hindernis darstellt. Das Argument, dass im Straßenverkehr jedes Jahr wesentlich mehr Menschen ums Leben kommen als bei Kinobränden und man Autofahren trotzdem noch nicht verboten hat, zieht leider nicht.

Allerdings, und hier wird es interessant, die Feuerpolizei kennt diese Bestimmungen gar nicht, mit denen manche Kinobetreiber argumentieren! Aber zum Glück gibt es auch Kinos, die kundenfreundlicher sind. Um frühzeitiges Reservieren von Kinokarten wird man aber auch dort nicht herumkommen.

Dr. Christoph Etzlstorfer ist Rollstuhlsportler und schreibt regelmäßig in den OÖNachrichten.

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20. April 2024