Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

BP-Wahl - Fragen und Antworten zur Verschiebung

Von achrichten.at/apa, 12. September 2016, 16:24 Uhr

WIEN. Nicht am 2. Oktober, sondern erst am 4. Dezember unternimmt Österreich den dritten Anlauf zur Kür des Bundespräsidenten.

Heinz Fischers Amtsperiode endete am 8. Juli, seither fungiert das Nationalratspräsidium als Staatsoberhaupt. Das wird zumindest bis kurz vor Weihnachten nötig sein, weil die Wiederholung der aufgehobene Stichwahl wegen fehlerhafter Briefwahlkuverts verschoben werden musste.

Warum wird der Termin für die Stichwahl verschoben?

Weil die Wahlkarten-Kuverts einen Produktionsfehler hatten: Der Klebstoff hielt nicht, sie gingen auf. So ist natürlich das Wahlgeheimnis nicht gewahrt, eine Stimme, die in einem offenen Umschlag bei der Wahlbehörde ankommt, ist ungültig. Das Innenministerium sah keine Möglichkeit, eine korrekte Abwicklung zu garantieren - deshalb die Verschiebung.

Wie viele Wahlkarten waren betroffen?

Entsprechende Zahlen wurden bisher nicht genannt - auch das ist Kern des Problem: Dass man überhaupt nicht abschätzen kann, wie viele Stimmen letztendlich durch den Fehler für ungültig erklärt würden.

Wann wird gewählt?

Österreich nimmt am 4. Dezember 2016 einen neuen Anlauf für die Kür eines Staatsoberhaupts.

Gibt es wieder Wahlkarten?

Ja, die Möglichkeit der Briefwahl wird es auch für den 4. Dezember geben. Allerdings greift das Ministerium zurück auf quasi traditionelle Kuverts, wie sie bis 2009 gebräuchlich waren. Und: Mit der Staatsdruckerei beauftragt man eine andere Firma mit der Produktion.

Was passiert, wenn ich bereits eine Wahlkarte habe?

Die bereits zugestellten Wahlkarten sind obsolet - egal, ob der Kleber hält oder nicht. Der neue Termin wird frisch ausgeschrieben. Das heißt, man muss für den 4. Dezember auch erneut eine Wahlkarte bestellen.

Was kostet die Verschiebung?

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) beziffert die Kosten mit ungefähr zwei Millionen Euro.

Wer ist schuld an dem Debakel?

Verantwortlich für Wahlen ist grundsätzlich die im Innenministerium angesiedelte Wahlbehörde, deren Vorsitz der Innenminister führt. Formal und politisch ist er somit der Zuständige. Operativ kümmert sich die Wahlabteilung in der Sektion III des Ressorts. Sektionsleiter ist Mathias Vogl, Abteilungsleiter Robert Stein. Vonseiten des Ministeriums wird freilich eine mangelhafte Qualitätssicherung in der Wahlkarten-Druckerei kbprint.com ins Treffen geführt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (voraussichtlich 4. Oktober) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das wird ermöglicht, da per Gesetz ein neues Wählerverzeichnis beschlossen wird. Ursprünglich hätte für die Wahlwiederholung am 2. Oktober noch das "alte", für den ersten Wahlgang am 24. April angefertigte, Verzeichnis gelten sollen.

Könnte die Wahl ein weiteres Mal verschoben werden?

Im Prinzip ja, auch wenn vielen Beobachtern momentan wohl die Phantasie fehlt, was denn noch alles schiefgehen könnte. Übrigens: Auch die Wiederholungswahl am 4. Dezember kann noch einmal beim VfGH angefochten werden.

Wann wird der neue Bundespräsident angelobt?

Das ist derzeit noch nicht abzuschätzen - möglich wäre aber frühestens rund zwei Wochen nach dem Wahltag, wenn das amtliche Endergebnis verlautbart und die Frist für Anfechtungen verstrichen ist. Ob eine Angelobung so knapp vor Weihnachten realistisch ist, wird aber - auch vom Innenminister - bezweifelt.

Aber wer wird dann die Neujahrsansprache halten?

Wenn es noch keinen Bundespräsidenten gibt, wird er auch keine Ansprache zum Neuen Jahr halten können. Übrigens: Die Präsidentschaftskanzlei wird Anfang 2017 schon für ein halbes Jahr verwaist sein. Eigentlich hätte das neue Staatsoberhaupt am 8. Juli 2016 angelobt werden sollen.

Heißt dass, dass der "Neue" ein halbes Jahr kürzer im Amt ist?

Keinesfalls, die Funktionsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre ab Angelobung. Womit auch künftige BP-Wahlen im Advent stattfinden werden (es sei denn, sie werden nochmals verschoben).

mehr aus Bundespräsidentenwahl

Einspruchsfrist abgelaufen - Van der Bellen jetzt fix Bundespräsident

Putin gratulierte Van der Bellen

BP-Wahl: Endergebnis amtlich - Stimmenanteile blieben unverändert

"Sicher kein Trumpel in der Hofburg"

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 12.09.2016 23:35

Na im Prinzip gibt es nix mehr zum sagn zu der verhunzten Wahlpartie...
Dem Land fehlt einfach der Klebstoff, der alles zusammenhalten soll.

Nur seltsam, dass der Hofer schon am 30.8. über seine Location bei der Neujahrsansprach nachdenkt hat.
Gspassige Sach, hat bestimmt nichts zu bedeuten!

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.713 Kommentare)
am 12.09.2016 23:05

Runder Tisch im ORF2: Robert Lugar (Team Stronach) Zitat: beim Eintreffen er Wahlkarten (ca 1 Mio) hätte man sofort erkennen müssen, dass die nicht in Ordnung sind.

Mann bin ich froh dass dieser Mensch mit kognitiven Defiziten (anders darf ich das ja hier nicht sagen) nach der nächsten Wahl nicht mehr im Parlament ist.

Man stelle sich das mal vor: da sitzt ein Heer von Beamten, die eine Mio Wahlkarten einzeln überprüft.

Jobvorschlag für Herrn Lugar nach der nächsten NRW: Pausenkasperl.

lädt ...
melden
antworten
Superheld (13.378 Kommentare)
am 12.09.2016 23:15

Für eine ordentliche Qualitätssicherung ist keine 100% Prüfung nötig. Nur hat sich offensichtlich in den letzten Jahrzehnten niemand Gedanken über die Anforderungen an Wahlkarten gemacht. Is eh egal.

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.713 Kommentare)
am 12.09.2016 23:47

Offenbar sind Sie ja Experte in Sachen Qualitätssicherung. Deshalb eine Bitte: Sie können mir ja sicherlich erläutern, wie man sicherstellt, dass 1 Mio Wahlkarten samt und sonders fehlerlfrei sind. ich bin offenbar zu blöd dafür.

Prüfe ich eine von 10, dann können noch 9 kaputt sein. Prüfe ich eine von 5 ......
Bitte um Aufklärung.

Als Dummerchen (in Ihren Augen) behaupte ich ganz einfach, dass die Anforderungen schlicht und einfach falsch ausgelegt waren.

lädt ...
melden
antworten
Superheld (13.378 Kommentare)
am 13.09.2016 00:01

Qualität sichert man mit stabilen Prozessen, die man entsprechend definiert und vorsorgt, dass diese stabil laufen. Bei Millionenstückzahlen sollte so etwas eine Selbstverständlichkeit sein.

Wer Qualität erwerben will, schaut tatsächlich beim Partner nach, ob dieser überhaupt in der Lage dazu ist. Beschaffung und QS sollen Hand in Hand arbeiten.

Alle Parameter müssen bei der Produktion kontinuierlich innerhalb einer gewissen Bandbreite sein und natürlich müssen Produkte beim Anfahren oder Abstellen entweder aussortiert oder komplett geprüft werden. Eine entsprechende Dokumentation ist dabei selbstverständlich, aber im aktuellen Fall offensichtlich nicht.

Und genau darum geht es, die Beschaffung des Bundes bewegt sich noch im letzten Jahrtausend, wo nur um den Preis und möglicherweise um Incentives gefeilscht wird.

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 12.09.2016 17:26

Es gibt Dinge auf dieser Welt die kann man sich gar nicht vorstellen : die FPÖ ! zwinkern

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 12.09.2016 17:05

Phantasielos...

- Die Staatsdruckerei könnte den bisherigen Kuvertdrucker - der auch schon bei den ÖH-Wahlen Klebeprobleme hatte(!) - als Sublieferant nehmen oder versehentlich den gleichen Klebstoff verwenden.

- Wahllokale wurden zu spät reserviert und sind daher wegen Weihnachtsfeiern bereits gebucht.

- Ein Kandidat wirft - regelwidrig - sein Kuvert selbst in die Urne anstatt es vorschriftsgemäß dem Wahlleiter zu übergeben und ficht nachher die Wahl an.

etc. Wir werden uns noch wundern.

lädt ...
melden
antworten
Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 12.09.2016 21:12

Sie brauchen gar nicht so einfallsreich sein.

Die Frage ob die aktualisierte Wählerevidenz dem Vfgh Urteil entspricht, wird eine heiße jur. Diskussion auslösen.

Wähler die beim ersten Wahlgang nicht wahlberechtigt waren bei einer, aus diesem Wahlgang resultierenden, Stichwahl zuzulassen... ich sag mal das ist der nächste Bock, der geschossen wird.

Was der Vfgh wohl dazu sagt...

lädt ...
melden
antworten
SRV (14.567 Kommentare)
am 12.09.2016 22:28

Die Aktualisierung des Wählerverzeichnisses soll nun daher auch im "Verfassungsrang" erfolgen. Der VfGH verlangt nämlich nicht "gleiche" sondern "vergleichbare" Bedingungen. Wenn seit dem letzten Stichtag für das Wählerverzeichnis mehrere 10.000 mögliche Wähler gestorben sind und ca. die gleiche Anzahl das Wahlmindestalter von 16 Jahren erreicht haben, so wird man nur mit einem "aktualisiertem" Wählerverzeichnisses vergleichbare Bedingungen erreichen können.

Im Übrigen kann mWn der Nationalratspräsident seine Unterschrift unter das Gesetz verweigern, wenn er es dem VfGH zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorlegen will, aber DAS wird nicht einmal Hr. Ing. Hofer wagen, weil das für ihn als Kandidat politischer Selbstmord wäre...

...

lädt ...
melden
antworten
SRV (14.567 Kommentare)
am 12.09.2016 22:31

Da der VfGH nur in absoluten Sonderfällen eine Prüfung von Amts wegen ("Prüfungsbeschluss") durchführt, kann nur das auf dieser neuen rechtlichen Basis zustande gekommene Wahlergebnis eben wieder angefochten werden, womit Ihre Gesinnungskameraden ja nun schon einige Übung haben...

lädt ...
melden
antworten
SRV (14.567 Kommentare)
am 12.09.2016 22:44

ich vergaß den Zusatz: - soferne Herr Ing. Norbert Gerwald Hofer wieder nicht gewinnen sollte...

lädt ...
melden
antworten
Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 12.09.2016 22:33

Hofer kann nicht verweigern, da alle drei Präsidenten einen Mehrheitsbeschluss fassen.

Überdies kann durchaus auch ein Verfasdungsgesetz verfassungswidrig beschlossen werden.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen