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Der Weg ins Parlament

Von Florian Meingast, 28. März 2017, 21:21 Uhr
Der Blick in eine Übersetzerkabine.
Der Blick in eine Übersetzerkabine. Bild: Florian Meingast

Die Voraussetzung, um ins Parlament zu gelangen, ist eine von sieben möglichen Akkreditierungen: 

1. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP)

Die Parlamentarier bekommen ein blaues Ansteckkärtchen mit ihrem Namen, ihrem Foto und dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum. Entgegen allen anderen Personen müssen sie, ihre Assistenten und Praktikanten nicht durch die Sicherheitskontrolle.

2. Die Assistenten

Auch sie bekommen eine blaue Karte mit ihrem Namen, Foto und ebenso dem Gültigkeitszeitraum darauf. Dass diese Personen Assistenten eines Abgeordneten sind, lässt sich an den Buchstaben APA erkennen.

3. Die Praktikanten

Im Unterschied zu den Assistenten ist die blaue Karte der Praktikanten neben Foto und Name mit einem S bedruckt.

4. Die Journalisten

Journalisten erhalten einen gelben Anstecker. Darauf werden ihr Name, ein Foto, die Gültigkeit der Akkreditierung und der Name des Mediums gedruckt. Die Angestellten von Medienhäusern dürfen nach Zeigen ihrer Karte und eines Ausweises die Drehtür und Sicherheitskontrolle passieren und somit das Parlament betreten.

5. Die Besucher von Abgeordneten

Sie bekommen eine grün-rote Karte. Darauf der Name des Besuchers und des Parlamentariers sowie der Gültigkeitszeitraum. Die Gäste müssen beim Eingang von einem Mitarbeiter des jeweiligen Büros abgeholt werden. 

6.  Die Außenstehenden

Mitarbeiter von Baufirmen oder den Geschäften und Dienstleistern des Parlaments erhalten ein braunes Kärtchen.

7. Die Besucher des Parlaments

Besucher des Hauses bekommen einen blauen Aufkleber.

Sämtliche Kärtchen wie auch der Aufkleber müssen sichtbar getragen werden.

 

 

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1  Kommentar
1  Kommentar
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Gugelbua (31.906 Kommentare)
am 29.03.2017 10:25

die Lobbyisten haben sicher ein goldenes Kärtchen? grinsen

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