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Elektro-Roller für die Stadt

01. Februar 2019, 17:30 Uhr
Elektro-Roller für die Stadt
Bild: Mercedes

LINZ. Auf einem kleinen Elektro-Roller durch die Stadt düsen? Das ist derzeit nur in anderen Ländern erlaubt.

In Österreich bastelt die Regierung derzeit an einer juristischen Lösung. Schon bald sollen die flotten Transporter auf heimischen Radwegen unterwegs sein dürfen. BMW bietet vorab schon den E-Kick-Scooter X2City an: Per Fußtritt auf die gewünschte Geschwindigkeit beschleunigen, Pedal treten, und der Roller fährt mit konstantem Tempo weiter. Spitze: 20 km/h. Nach 2,5 Stunden ist der Akku voll. Reichweite bis zu 30 Kilometer. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Schein besitzen.

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12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 03.02.2019 16:12

Unterschied E-Scooter und E-Roller.

In Wien gibt es einen E-Roller Verleih von mir aus
drei Anbieter.

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betterthantherest (33.933 Kommentare)
am 03.02.2019 16:21

Auf geht's - setzen Sie die Idee um!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 03.02.2019 17:09

Ziemlich kompliziert was denn nun als was gilt... und wo die genauen Grenzen liegen was was ist...

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.280200.html

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Alleswirdgut (52 Kommentare)
am 03.02.2019 09:21

Habt ihr einen deutschen Artikel abgeschrieben!? In Österreich darf man das schon längst.....

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rudolfa.j. (3.612 Kommentare)
am 02.02.2019 15:11

Wir brauchen keine Stadt "düser"

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Zonne1 (3.651 Kommentare)
am 02.02.2019 15:31

Genau ! die solln sich gefälligst ein Auto kaufen ( =Abeitsplätze) und sich auch brav in den STAU stellen ( =Gerechtigkeit)

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 07.02.2019 09:59

Wen meinen Sie mit "wir"?

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meisteral (11.718 Kommentare)
am 02.02.2019 10:05

Blödsinn, ein Leihsystem für E-Scooter gibt es in Wien mit 3 Anbietern!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 02.02.2019 18:28

Aber damit darf auf Radwegen nicht gefahren werden.
Um das gehts im Artikel.

Überschrift deppert wie immer... stünde dort "E-Roller werden auf Radwegen erlaubt!", klickt ja niemand drauf-

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meisteral (11.718 Kommentare)
am 03.02.2019 10:58

Doch, nur auf Radwegen!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 03.02.2019 13:59

Seit wann?

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 03.02.2019 14:02

Microscooter, Trittroller, Skateboards, Longboards, Kinderfahrräder und alle anderen fahrzeugähnlichen Kinderspielzeuge und vorwiegend zur Benützung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge dürfen auf folgenden Verkehrsflächen verwendet werden, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgängerinnen/Fußgänger gefährdet oder behindert werden:

Gehweg oder Gehsteig
Wohn- oder Spielstraßen

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