Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Was sich 2019 für Autofahrer ändert

Von Clemens Schuhmann, 29. Dezember 2018, 08:53 Uhr

Neues Jahr, neue Regeln: Mit dem Jahresbeginn 2019 sowie im Laufe des kommenden Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich zahlreiche Neuerungen zu. Im Folgenden die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Rettungsgasse: Mit 1. Jänner 2012 wurde in Österreich die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt, da es immer wieder Verstöße dagegen gibt, wird das Befahren der Rettungsgasse im Laufe des Jahres ein Vormerkdelikt – und der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Laut Autofahrerklub Arbö können von der neuen Regelung auch einspurige Kraftfahrzeuge betroffen sein, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.

Rechtsabbiegen bei Rot: Voraussichtlich mit April startet der Pilotversuch "Rechtsabbiegen bei Rot" – an drei Kreuzungen in Linz. Konkret sind das die Kreuzungen Weißenwolffstraße/Garnisonstraße/Derfflingerstraße und Nietzschestraße im Kaplanhofviertel, die Kreuzung Wiener Straße/Ennsfeldstraße in Ebelsberg sowie die Kreuzung Dornacher Straße/Johann-Wilhelm-Klein-Straße im Stadtteil St. Magdalena.

Was sich 2019 für Autofahrer ändert
Voraussichtlich per 1. April 2019 startet der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ – und zwar an drei Kreuzungen in Linz. Bild: colourbox

 

IG-L-Tempolimits: Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des "Immissionsschutzgesetzes Luft" (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommendem Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur noch maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich zwei Prozent. Hierbei sind laut Autofahrerklub ÖAMTC auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.

Führerscheinprüfung: Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten erneut antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge unerlaubt mittels Minikamera und Headset Hilfe von auswärts in Anspruch nahmen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.

Was sich 2019 für Autofahrer ändert
Wer bei der Führerscheinprüfung etwa mit Minikamera schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten erneut antreten. Bild: Weihbold

Geräusche bei E-Fahrzeugen: Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Fahrrad & Moped: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren.

Automatisiertes Fahren: Eine neue Verordnung erlaubt automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot". Offen ist allerdings laut ÖAMTC derzeit noch, wann diese neue Verordnung tatsächlich in Kraft tritt.

Digitale Vignette gilt auch sofort

Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jedoch eine digitale (Jahres-)Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den Stützpunkten von ÖAMTC, ARBÖ oder ADAC, in diversen Tankstellen und Trafiken sowie an den Asfinag-Mautstellen zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.

Automaten: Weiters gibt es die Möglichkeit, die digitale Vignette an Automaten auf Rastanlagen zu kaufen.

Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet nun 26,80 Euro bzw. 13,40 Euro. Und das Zehn-Tages-Pickerl kommt auf 9,20 Euro bzw. 5,30 Euro.

mehr aus Motornachrichten

Die Rückkehr des stehenden Sterns

Der tschechische Bär ist los: Größer, stärker, sparsamer

Der neue BMW iX2: Zurückhaltend beim Verbrauch

Der neue VW Golf startet bei 24.490 Euro

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

18  Kommentare
18  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Joob (1.367 Kommentare)
am 30.12.2018 11:14

Rechts Abbiegen bei Rot kann nicht mit 1.1. in Kraft treten, da es an der gesetzl. Regelung fehlt !!
Typisch: Min. Hofer kündigt an - aber geschehen tut nichts !! Schlafen die im Innenministerium ??

lädt ...
melden
antworten
sprachlos (1.805 Kommentare)
am 29.12.2018 19:26

was sich nicht ändert weiß ich - abkassiert wird wieder wie die Jahre davor !

lädt ...
melden
antworten
oldcharly (2.292 Kommentare)
am 29.12.2018 19:11

HIRNLOSE REGEL. Wer bei Führerschein mogelt sollte frühestens in 2-3 Jahren wieder antreffen DÜRFEN.

lädt ...
melden
antworten
Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 29.12.2018 19:24

Warum? Ich erkenne keinen Sinn in der neuen gesetzlichen Regel, sondern Laubbläserei.

Vor allem sollte jeder, der tatsächlich die wissensmäßige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen besitzt, von den sonstigen Voraussetzungen (körperliche und geistige Reife, Fahrpraxis, Gebühren entrichten) abgesehen die Lenkberechtigung erhalten.

Strafen wirken abgesehen davon nur sehr bedingt. Die Leute, die dieses Gesetz zu verantworten haben, sollten sich einmal den Stand der Wissenschaft in der Kriminologie zu Gemüte führen!

lädt ...
melden
antworten
Libertine (5.417 Kommentare)
am 29.12.2018 12:32

Zur Lenkerberechtigungs- Prüfung erschließt sich mir nicht, warum Headset und Kamerabrille eigentlich erlaubt sind. Wird die Prüfung nicht überwacht?

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 29.12.2018 19:06

Prüfung nicht überwacht --> Hier liegt der Hase im Pfeffer:

Die Prüfung wird nicht ordentlich überwacht - sonst wären die illegalen Hilfsmittel ja abgenommen worden. Nicht nur das - man verlässt sich seitens der Regierung bzw. jener Leute, die den Schmarrn in National- und Bundesrat abgesegnet haben, vielmehr darauf, dass das zeitlich beschränkte Nichtantretendürfen zu einer Wiederholung (eine Strafe, materiell gesehen) das soziale Verhalten lenkt. Alle soziologischen Untersuchungen zur Wirkung bzw. Wirksamkeit von Strafen deuten aber darauf hin, dass das eine Fehlannahme ist. Das liegt hauptsächlich daran, dass Täter oft glauben, nicht erwischt zu werden.

Hier schließt sich der Kreis: Vor allem glauben jene potentiellen Täter nicht erwischt zu werden, die erkennen, dass die Prüfung nicht (ausreichend) überwacht wird.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 29.12.2018 10:28

Es gibt auch neues bei den Fußgängern:
Wer bei Rot über die Straße geht, dem werden die Schuhe entzogen.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 29.12.2018 18:58

Das ist die harmlose Mitterlehner-Variante. Die Ponyzei-Variante lautet: Holzanzug, ohne Kompromiss!

lädt ...
melden
antworten
Funkenschuster (682 Kommentare)
am 31.12.2018 10:05

Sollte ich Barfuß unterwegs sein,was dann??

lädt ...
melden
antworten
hasta (2.848 Kommentare)
am 29.12.2018 09:52

herst - soviel Blödsinn hab ich noch selten in diesem Forum gelesen.

lädt ...
melden
antworten
jago (57.723 Kommentare)
am 29.12.2018 12:15

Antwort schreiben

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 29.12.2018 19:09

Vermutlich Fakenews, ich glaube du kannst gar nicht lesen, dafür deine Katze richtig schreiben. Du solltest dich mehr um deine Katze kümmern und deine Katze um dich.

lädt ...
melden
antworten
herst (12.757 Kommentare)
am 29.12.2018 09:22

Versicherungen und Parkgebühren werden 2019 wieder teurer werden. Der Verkehrsminister plant, dass FPÖ Politiker,die blaue oder braune Fahrzeuge fahren, auch äußerst rechts überholen überholen dürfen. Das sickerte aus Infrastrukturministerium durch.

lädt ...
melden
antworten
Biobauer (6.035 Kommentare)
am 29.12.2018 13:23

Der Linke Pannenstreifen wurde zum Glück bei den letzten Wahlen endgültig gesperrt👍😂

lädt ...
melden
antworten
Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 29.12.2018 19:05

Linke Pannenstreifen hat es noch nie gegeben, das Rechts überholen schon, es hat sich nicht bewährt. Ganz ohne Ironie.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 29.12.2018 19:13

"Minus 10 % gegen politische Geisterfahrer", kann ich auf so einen Kommentar nur sagen.

lädt ...
melden
antworten
Zahnschleiferl (2.727 Kommentare)
am 29.12.2018 19:31

"Der linke Pannenstreifen" - ja warum wurde der bloß abgeschafft. Vermutlich wegen Geisterfahrern wie Ihnen. Sie müssen seitdem durch die Rettungsgasse - direkt in den Gugelhupf.

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 30.12.2018 00:05

Je blöder das Posting desto mehr Linke geben ein Plus!

20 Plus bei bisher 15 Beiträgen.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen