Unliebsame Post aus Urlaubsland: Muss ich Verkehrsstrafen bezahlen?

Von Carsten Hebestreit   30.September 2017

Der Urlaub lebt nur noch in der Erinnerung. Italien – schön war’s, damals, im Jahr 2016. Und jetzt, exakt ein Jahr später, wirft der Briefträger ein Schreiben ins Postkastl, der den Urlaub noch einmal ins Gedächtnis ruft. Ein paar Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist fordert plötzlich die "Comune die Bologna" Geld. 92,81 Euro, wenn der Empfänger innerhalb der nächsten fünf Tage zahlt, 117,11 Euro, wenn das Geld zwischen dem 6. und 60. Tag überwiesen wird, danach werden 199,11 Euro fällig. Der Grund ist auch angeführt: "Zugang ohne Erlaubnis in beschränkter Verkehrszone oder in Fußgeherzone". Das klingt nach einer Google-Übersetzung. Ist es also ein gefälschtes Schreiben? Will da jemand abkassieren – wie im Internet?

Keine Fälschungen bekannt

"Nein, solche gefälschten Zahlungsaufforderungen sind uns nicht bekannt", sagt die Juristin Julia Kaiser vom ÖAMTC. Aber das Thema "Verkehrsstrafen aus dem Ausland" sehr wohl. "Das steht bei unseren Mitgliederanfragen gleich nach Problemen mit Pkw-Kaufverträgen an zweiter Stelle", sagt die Juristin. Italien, Frankreich, Spanien und England sind die Staaten, die die meisten Briefe an die Verkehrssünder aus Österreich versenden – zumeist wegen Tempovergehen. "Wir hatten aber auch Anfragen wegen Verstößen aus Südafrika, Neuseeland und Australien."

Es muss nicht bezahlt werden

Offiziell bezahlt werden muss nicht, sagt Julia Kaiser. Doch wer erneut in die Urlaubsregion fährt, in der das Verkehrsdelikt begangen wurde, und dann von der Polizei aufgehalten wird, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Denn das Kennzeichen bleibt gespeichert – zumindest drei Jahre lang. "Die Hälfte zahlt, die andere Hälfte nicht", sagt die Club-Juristin aus ihrer Erfahrung.

Bezahlt werden muss allerdings, wenn die ausländische Stelle die Vollstreckung an die österreichischen Kollegen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden abgetreten hat. Der Aufwand hierfür sei beträchtlich, sagt Kaiser. "Da müssen pro Fall viele Seiten ausgefüllt werden." Dann wird der Verkehrssünder zwar zur Kasse gebeten, das Geld bleibt aber in Österreich. "Darum versucht’s Italien mit gestaffelten Strafhöhen", sagt Julia Kaiser. Die Hälfte zahlt – und Italien ist zufrieden mit dieser Quote.

 

Die OÖ. Landesregierung verschickt ausländische Zahlungsaufforderungen

Das Deutsch in den schriftlichen Zahlungsaufforderungen aus Italien erinnert oft an schlechte Google-Übersetzungen, dennoch sind die Briefe hochoffiziell.

Die ausländischen Behörden schicken die Schreiben an die österreichischen Kollegen, die die Briefe an den Zulassungsbesitzer weiterleiten. Wer in Oberösterreich ein Kuvert vom „Amt der Landesregierung – Präsidium“ im Postkastl hat, können darin verspätete Urlaubsgrüße einer ausländischen Kommune zusammengefaltet sein.

Wer auf die Bezahlung verzichten möchte, sollte besser nicht mehr in diese Urlaubsregion fahren. Zumindest nicht in den drei darauffolgenden Jahren, denn so lange bleiben die Kfz-Kennzeichen gespeichert. Dann kann eine Polizeikontrolle richtig teuer werden.